Geldwäsche-Verdachtsmeldungen stark gestiegen


Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung und Geldwäscheprävention
Geldwäsche in Deutschland: "Geldwäsche bedroht die Wirtschaft, Gesellschaften, Staaten und fördert die Organisierte Kriminalität"

(24.10.13) - Die Zahl der Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche durch Banken und Finanzdienstleister hat sich seit 2008 fast verdoppelt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14613) mitteilt, gab es im vergangenen Jahr 14.361 Meldungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche. 2008 waren es erst 7.349 Meldungen gewesen.

Die Fragestellen hatten unter anderem vorbemerkt:
"Im Rahmen der Geldwäsche wird Schwarzgeld aus illegalen Geschäften in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Hauptsächlich wird dabei schwarzes Geld innerhalb des Sektors der Organisierten Kriminalität produziert, z. B. über Drogen-, Menschenhandel, Prostitution, Autoschieberei oder Anlagebetrug. Daneben sind auch Steuerdelikte Vortaten für Geldwäsche, wenn beispielsweise hinterzogenes Einkommen in den offiziellen Geldkreislauf zurückgebracht und gereinigt wird, um es gefahrlos einsetzen zu können.

Geldwäsche bedroht die Wirtschaft, Gesellschaften, Staaten und fördert die Organisierte Kriminalität. Bei einer vergleichenden Bewertung der 17-Euro-Länder hinsichtlich der Einhaltung der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung der Geldwäsche schnitt Deutschland, wie Anfang des Jahres 2013 bekannt wurde, mit Platz 14 ausgesprochen schlecht ab (vgl. EurActiv vom 14. Februar 2013, "Geldwäsche: Das Dilemma mit der EU-Kommission"). Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, sagte dem "Handelsblatt" schon im April 2012, dass Geldwäsche in Deutschland zu einfach sei (Handelsblatt, 12. April 2012, S. 14).

Problematisch ist die weiterhin zersplitterte Zuständigkeit für die Beaufsichtigung des Nichtfinanzsektors, die von der Ebene der Stadtverwaltung, in einigen Ländern und einzelnen Branchen, über Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien, mit je nach Gewerbe ebenfalls unterschiedlicher Zuständigkeit, bis hin zu entweder Innen-, Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsministerien in verschiedenen Bundesländern reicht".
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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