Geldwäsche-Verdachtsmeldungen stark gestiegen


Bilanz der Bundesregierung auf dem Gebiet der Geldwäschebekämpfung und Geldwäscheprävention
Geldwäsche in Deutschland: "Geldwäsche bedroht die Wirtschaft, Gesellschaften, Staaten und fördert die Organisierte Kriminalität"

(24.10.13) - Die Zahl der Verdachtsmeldungen auf Geldwäsche durch Banken und Finanzdienstleister hat sich seit 2008 fast verdoppelt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14761) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14613) mitteilt, gab es im vergangenen Jahr 14.361 Meldungen wegen des Verdachts auf Geldwäsche. 2008 waren es erst 7.349 Meldungen gewesen.

Die Fragestellen hatten unter anderem vorbemerkt:
"Im Rahmen der Geldwäsche wird Schwarzgeld aus illegalen Geschäften in den legalen Wirtschaftskreislauf eingeschleust. Hauptsächlich wird dabei schwarzes Geld innerhalb des Sektors der Organisierten Kriminalität produziert, z. B. über Drogen-, Menschenhandel, Prostitution, Autoschieberei oder Anlagebetrug. Daneben sind auch Steuerdelikte Vortaten für Geldwäsche, wenn beispielsweise hinterzogenes Einkommen in den offiziellen Geldkreislauf zurückgebracht und gereinigt wird, um es gefahrlos einsetzen zu können.

Geldwäsche bedroht die Wirtschaft, Gesellschaften, Staaten und fördert die Organisierte Kriminalität. Bei einer vergleichenden Bewertung der 17-Euro-Länder hinsichtlich der Einhaltung der Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF) zur Bekämpfung der Geldwäsche schnitt Deutschland, wie Anfang des Jahres 2013 bekannt wurde, mit Platz 14 ausgesprochen schlecht ab (vgl. EurActiv vom 14. Februar 2013, "Geldwäsche: Das Dilemma mit der EU-Kommission"). Der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, sagte dem "Handelsblatt" schon im April 2012, dass Geldwäsche in Deutschland zu einfach sei (Handelsblatt, 12. April 2012, S. 14).

Problematisch ist die weiterhin zersplitterte Zuständigkeit für die Beaufsichtigung des Nichtfinanzsektors, die von der Ebene der Stadtverwaltung, in einigen Ländern und einzelnen Branchen, über Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien, mit je nach Gewerbe ebenfalls unterschiedlicher Zuständigkeit, bis hin zu entweder Innen-, Wirtschafts-, Finanz- und Arbeitsministerien in verschiedenen Bundesländern reicht".
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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