Transatlantische Handels-Partnerschaft
Deutsche Bundesregierung will Investitionsschutz nicht in Freihandelsabkommen mit USA aufnehmen
Die USA als Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) würde EU-Investoren hinreichend Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewähren
(24.10.13) - Der Schutz von Investitionen gehört bei den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Freihandelsabkommen nicht zu den "offensiven Interessen" der Bundesregierung. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/14787) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14724).
Die USA als Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gewährten EU-Investoren hinreichend Rechtsschutz vor nationalen Gerichten. Andererseits hätten US-Investoren in der EU hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten vor nationalen Gerichten. Diese Position sei gegenüber der EU "wiederholt" zum Ausdruck gebracht worden.
Weiter betont die Bundesregierung ihre Position, "dass Investor-Staat-Schiedsverfahren nur als letztes Mittel, nach Ausschöpfung des Rechtswegs vor nationalen Gerichten, eingeleitet werden können. Auch dürfen Investor-Staat Schiedsverfahren nicht auf Fragen des Marktzugangs Anwendung finden." (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
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