Transatlantische Handels-Partnerschaft
Deutsche Bundesregierung will Investitionsschutz nicht in Freihandelsabkommen mit USA aufnehmen
Die USA als Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) würde EU-Investoren hinreichend Rechtsschutz vor nationalen Gerichten gewähren
(24.10.13) - Der Schutz von Investitionen gehört bei den Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über ein Freihandelsabkommen nicht zu den "offensiven Interessen" der Bundesregierung. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/14787) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/14724).
Die USA als Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gewährten EU-Investoren hinreichend Rechtsschutz vor nationalen Gerichten. Andererseits hätten US-Investoren in der EU hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten vor nationalen Gerichten. Diese Position sei gegenüber der EU "wiederholt" zum Ausdruck gebracht worden.
Weiter betont die Bundesregierung ihre Position, "dass Investor-Staat-Schiedsverfahren nur als letztes Mittel, nach Ausschöpfung des Rechtswegs vor nationalen Gerichten, eingeleitet werden können. Auch dürfen Investor-Staat Schiedsverfahren nicht auf Fragen des Marktzugangs Anwendung finden." (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
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