Anwendung und Wirksamkeit von Bankentestamenten
Banken-Abwicklungseinheit: BaFin trifft ihre Einschätzung über die potentielle Systemgefährdung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
Die BaFin kann dabei die Beseitigung von Abwicklungshindernissen anordnen und erhält damit theoretisch sehr weitgehende Eingriffsbefugnisse
(28.10.13) - Die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingerichtete Banken-Abwicklungseinheit ist arbeitsfähig. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/14782) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14711) mit. Zudem stellt die Bundesregierung zur Frage der "Systemgefährdung" heraus: "Kreditinstitute, bei denen es aufgrund ihrer Größe, Vernetzung, Substituierbarkeit / Finanzmarktinfrastruktur oder Komplexität unwahrscheinlich erscheint, dass diese mittels eines normalen Insolvenzverfahren abgewickelt werden können, gelten als potentiell systemgefährdend. Die BaFin trifft ihre Einschätzung über die potentielle Systemgefährdung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank und auf Grundlage der Kategorien und Indikatoren des § 48b Absatz 2 KWG."
Die Fragesteller hatten vorbemerkt:
"Mit Inkrafttreten des 'Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen' müssen Banken in Deutschland für Krisenfälle künftig regelmäßig Sanierungspläne vorlegen, auf deren Grundlage die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Abwicklungspläne erstellt (Bankentestamente). Die BaFin kann dabei die Beseitigung von Abwicklungshindernissen anordnen und erhält damit theoretisch sehr weitgehende Eingriffsbefugnisse.
Jedoch ist unklar, wie sie diese genau anwenden wird. Da Bankenrettungen quasi über das Wochenende beschlossen werden müssen, stellen Bankentestamente im Prinzip eine sinnvolle Vorbereitung für den Krisenfall dar. In der Praxis werden sie jedoch schnell an ihre Grenzen stoßen, wie Erfahrungen aus den USA zeigen. Bezüglich der Szenarien, die ihrem Abwicklungsplan zugrunde liegen, schreibt etwa die Investmentbank Goldman Sachs in ihrem Abwicklungsplan: 'Die Umstände, die zu einem Kollaps einer für das System wichtigen Institution führen, werden wahrscheinlich andere sein als in diesen Annahmen vorgegeben' (Handelsblatt vom 4. Juli 2012).
Laut einem Sprecher der US-amerikanischen Einlagensicherung Federal Deposit Insurance Corporation hat bisher keine Bank einen Insolvenzplan vorgelegt, der das Finanzsystem nicht zu sprengen drohte (Handelsblatt vom 28. Juni 2013).Weitere Zweifel an der Wirksamkeit von Bankentestamenten lässt die bislang fehlende internationale Rechtsgrundlage für die Abwicklung grenzüberschreitend tätiger Banken aufkommen."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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