Reduzierung von Compliance-Kosten
OECD prüft Auswirkungen guter Gesetzgebung auf Kosten und Nutzen von Gesetzen
Workshop der OECD "Re-Boosting Growth: Overcoming Challenges to Measuring and Reducing Compliance Costs" in Berlin
(15.06.12) - Am 11. und 12. Juni richteten das Bundeskanzleramt und der Nationale Normenkontrollrat einen Workshop der OECD aus. Über 70 Teilnehmer aus 22 Staaten diskutierten im Bundeskanzleramt über anderthalb Tage unter anderem darüber, wie die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen messbar und damit transparent gemacht werden können.
Sowohl das OECD-Sekretariat als auch Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, werteten den Workshop als vollen Erfolg: "Das große internationale Interesse zeigt uns, dass die Bundesregierung mit ihrem Ansatz in Sachen Bürokratieabbau auf dem richtigen Weg ist. Die Messung der gesamten Kosten, die Gesetze verursachen, ist auch aus Sicht vieler OECD-Mitgliedstaaten ein sehr wichtiges Instrument im Werkzeugkasten der besseren Rechtsetzung. Die Bundesregierung unterstützt die weiteren Ansätze der OECD auf diesem Gebiet", sagte Staatsminister von Klaeden im Nachgang zu der Veranstaltung.
Die OECD wird die vielfältigen Ergebnisse des Workshops aufbereiten und im Rahmen ihrer Arbeiten auf dem Gebiet besserer Rechtsetzung konkretisieren. Ziel soll sein, die Auswirkungen guter Gesetzgebung, insbesondere was Kosten und Nutzen von Gesetzen angeht, im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung deutlich zu machen. Weitere Veranstaltungen zur Diskussion über gute regulatorische Compliance-Praktiken in den OECD-Mitgliedstaaten sind vorgesehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).