Reduzierung von Compliance-Kosten


OECD prüft Auswirkungen guter Gesetzgebung auf Kosten und Nutzen von Gesetzen
Workshop der OECD "Re-Boosting Growth: Overcoming Challenges to Measuring and Reducing Compliance Costs" in Berlin


(15.06.12) - Am 11. und 12. Juni richteten das Bundeskanzleramt und der Nationale Normenkontrollrat einen Workshop der OECD aus. Über 70 Teilnehmer aus 22 Staaten diskutierten im Bundeskanzleramt über anderthalb Tage unter anderem darüber, wie die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen messbar und damit transparent gemacht werden können.

Sowohl das OECD-Sekretariat als auch Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, werteten den Workshop als vollen Erfolg: "Das große internationale Interesse zeigt uns, dass die Bundesregierung mit ihrem Ansatz in Sachen Bürokratieabbau auf dem richtigen Weg ist. Die Messung der gesamten Kosten, die Gesetze verursachen, ist auch aus Sicht vieler OECD-Mitgliedstaaten ein sehr wichtiges Instrument im Werkzeugkasten der besseren Rechtsetzung. Die Bundesregierung unterstützt die weiteren Ansätze der OECD auf diesem Gebiet", sagte Staatsminister von Klaeden im Nachgang zu der Veranstaltung.

Die OECD wird die vielfältigen Ergebnisse des Workshops aufbereiten und im Rahmen ihrer Arbeiten auf dem Gebiet besserer Rechtsetzung konkretisieren. Ziel soll sein, die Auswirkungen guter Gesetzgebung, insbesondere was Kosten und Nutzen von Gesetzen angeht, im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung deutlich zu machen. Weitere Veranstaltungen zur Diskussion über gute regulatorische Compliance-Praktiken in den OECD-Mitgliedstaaten sind vorgesehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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