Reduzierung von Compliance-Kosten


OECD prüft Auswirkungen guter Gesetzgebung auf Kosten und Nutzen von Gesetzen
Workshop der OECD "Re-Boosting Growth: Overcoming Challenges to Measuring and Reducing Compliance Costs" in Berlin


(15.06.12) - Am 11. und 12. Juni richteten das Bundeskanzleramt und der Nationale Normenkontrollrat einen Workshop der OECD aus. Über 70 Teilnehmer aus 22 Staaten diskutierten im Bundeskanzleramt über anderthalb Tage unter anderem darüber, wie die Auswirkungen gesetzlicher Regelungen messbar und damit transparent gemacht werden können.

Sowohl das OECD-Sekretariat als auch Staatsminister Eckart von Klaeden, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, werteten den Workshop als vollen Erfolg: "Das große internationale Interesse zeigt uns, dass die Bundesregierung mit ihrem Ansatz in Sachen Bürokratieabbau auf dem richtigen Weg ist. Die Messung der gesamten Kosten, die Gesetze verursachen, ist auch aus Sicht vieler OECD-Mitgliedstaaten ein sehr wichtiges Instrument im Werkzeugkasten der besseren Rechtsetzung. Die Bundesregierung unterstützt die weiteren Ansätze der OECD auf diesem Gebiet", sagte Staatsminister von Klaeden im Nachgang zu der Veranstaltung.

Die OECD wird die vielfältigen Ergebnisse des Workshops aufbereiten und im Rahmen ihrer Arbeiten auf dem Gebiet besserer Rechtsetzung konkretisieren. Ziel soll sein, die Auswirkungen guter Gesetzgebung, insbesondere was Kosten und Nutzen von Gesetzen angeht, im Hinblick auf Wachstum und Beschäftigung deutlich zu machen. Weitere Veranstaltungen zur Diskussion über gute regulatorische Compliance-Praktiken in den OECD-Mitgliedstaaten sind vorgesehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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