Heilmittelversorgung: Systematische Defizite?
Deutsche Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bei Heilmittelversorgung
Können alle Versicherten mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stets die im Einzelfall notwendige Therapievielfalt in Anspruch nehmen?
(02.07.12) - Die Heilmittelversorgung in Deutschland ist aus Sicht der Deutschen Bundesregierung gewährleistet. "Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen grundsätzlich eine bedarfsgerechte Versorgung aller Versicherten mit den benötigten Heilmitteln", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9847) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9637).
Auch im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung in den vergangenen Jahren geht die Regierung den Angaben zufolge davon aus, dass bei der Heilmittelversorgung "keine systematischen Defizite bestehen". Ein weitergehender Handlungsbedarf werde derzeit nicht gesehen, betont die Regierung.
Die Grünen wollten unter anderem wissen, ob gewährleistet ist, dass alle Versicherten mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stets die im Einzelfall notwendige Therapievielfalt in Anspruch nehmen können. Die Regierung erläutert, dass diese Personen auf der Grundlage des geltenden Rechts "bedarfsgerecht mit Heilmitteln versorgt werden". Sie fügt hinzu, dass unabhängig von der neu eingeführten Genehmigung langfristig benötigter Heilmittel nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) "alle medizinisch notwendigen Behandlungen verordnet werden können". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.