Heilmittelversorgung: Systematische Defizite?
Deutsche Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf bei Heilmittelversorgung
Können alle Versicherten mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stets die im Einzelfall notwendige Therapievielfalt in Anspruch nehmen?
(02.07.12) - Die Heilmittelversorgung in Deutschland ist aus Sicht der Deutschen Bundesregierung gewährleistet. "Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen grundsätzlich eine bedarfsgerechte Versorgung aller Versicherten mit den benötigten Heilmitteln", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/9847) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/9637).
Auch im Hinblick auf die Ausgabenentwicklung in den vergangenen Jahren geht die Regierung den Angaben zufolge davon aus, dass bei der Heilmittelversorgung "keine systematischen Defizite bestehen". Ein weitergehender Handlungsbedarf werde derzeit nicht gesehen, betont die Regierung.
Die Grünen wollten unter anderem wissen, ob gewährleistet ist, dass alle Versicherten mit schweren Behinderungen oder chronischen Erkrankungen stets die im Einzelfall notwendige Therapievielfalt in Anspruch nehmen können. Die Regierung erläutert, dass diese Personen auf der Grundlage des geltenden Rechts "bedarfsgerecht mit Heilmitteln versorgt werden". Sie fügt hinzu, dass unabhängig von der neu eingeführten Genehmigung langfristig benötigter Heilmittel nach Maßgabe der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) "alle medizinisch notwendigen Behandlungen verordnet werden können". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).
-
FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem
Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.
-
Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor
Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.
-
Provisionsverbot noch nicht absehbar
Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.