BaFin für alle Verbraucher zuständig


Bündnis 90/Die Grünen: Geklärt werden muss insbesondere, wie sich das neue Aufsichtsziel der BaFin auf den neu geschaffenen Finanzmarktwächter auswirkt
Bundesregierung: Es gebe keinen individuellen Anspruch der Verbraucher auf ein Tätigwerden der BaFin

(25.08.15) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist im Rahmen des kollektiven Verbraucherschutzes ausschließlich dem Schutz der Verbraucher in ihrer Gesamtheit verpflichtet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5152) hervor.

Es gebe keinen individuellen Anspruch der Verbraucher auf ein Tätigwerden der BaFin, heißt es weiter. Ob ein Sachverhalt die kollektiven Verbraucherinteressen berührt, müsse im Einzelfall geprüft werden. Typischerweise könnten Allgemeine Geschäftsbedingungen oder generelle Geschäftspraktiken kollektive Verbraucherinteressen beeinträchtigen.

Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit dem im April 2015 verabschiedeten Kleinanlegerschutzgesetz wurde die gesetzliche Verankerung des kollektiven Verbraucherschutzes als weiteres Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bestimmt.

Ziel ist es, mithilfe einer schlagkräftigen Marktaufsicht die Einhaltung von Anlegerschutzgesetzen sicherzustellen und den Verbraucherschutz im Finanzmarkt zu stärken. Daher wird die BaFin ermächtigt, Verstöße gegen Verbote und Gebote des Anlegerschutzes auf ihrer Internetseite bekannt zu machen und die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf bestimmter Finanzprodukte zu beschränken oder zu verbieten. Welche Befugnisse das neue Mandat des kollektiven Verbraucherschutzes der BaFin mit sich bringt, ist bisher jedoch weitgehend unklar. Unklar ist damit auch, ob die neue gesetzliche Regelung ausreicht, um den Verbraucherschutz als wichtiges Aufsichtsziel zu verankern, wie es der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorsieht.

Geklärt werden muss insbesondere, wie sich das neue Aufsichtsziel der BaFin auf den neu geschaffenen Finanzmarktwächter auswirkt. Im Rahmen des Vorprojektes zum Aufbau des Finanzmarktwächters von Verbraucherzentralen und Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. sollte die konkrete Ausgestaltung der Informationsstrukturen zwischen dem Marktwächter und der BaFin festgelegt werden. Über die Ergebnisse ist bisher nichts bekannt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen