BaFin für alle Verbraucher zuständig
Bündnis 90/Die Grünen: Geklärt werden muss insbesondere, wie sich das neue Aufsichtsziel der BaFin auf den neu geschaffenen Finanzmarktwächter auswirkt
Bundesregierung: Es gebe keinen individuellen Anspruch der Verbraucher auf ein Tätigwerden der BaFin
(25.08.15) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist im Rahmen des kollektiven Verbraucherschutzes ausschließlich dem Schutz der Verbraucher in ihrer Gesamtheit verpflichtet. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5546) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/5152) hervor.
Es gebe keinen individuellen Anspruch der Verbraucher auf ein Tätigwerden der BaFin, heißt es weiter. Ob ein Sachverhalt die kollektiven Verbraucherinteressen berührt, müsse im Einzelfall geprüft werden. Typischerweise könnten Allgemeine Geschäftsbedingungen oder generelle Geschäftspraktiken kollektive Verbraucherinteressen beeinträchtigen.
Vorbemerkung der Fragesteller:
Mit dem im April 2015 verabschiedeten Kleinanlegerschutzgesetz wurde die gesetzliche Verankerung des kollektiven Verbraucherschutzes als weiteres Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bestimmt.
Ziel ist es, mithilfe einer schlagkräftigen Marktaufsicht die Einhaltung von Anlegerschutzgesetzen sicherzustellen und den Verbraucherschutz im Finanzmarkt zu stärken. Daher wird die BaFin ermächtigt, Verstöße gegen Verbote und Gebote des Anlegerschutzes auf ihrer Internetseite bekannt zu machen und die Vermarktung, den Vertrieb oder den Verkauf bestimmter Finanzprodukte zu beschränken oder zu verbieten. Welche Befugnisse das neue Mandat des kollektiven Verbraucherschutzes der BaFin mit sich bringt, ist bisher jedoch weitgehend unklar. Unklar ist damit auch, ob die neue gesetzliche Regelung ausreicht, um den Verbraucherschutz als wichtiges Aufsichtsziel zu verankern, wie es der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorsieht.
Geklärt werden muss insbesondere, wie sich das neue Aufsichtsziel der BaFin auf den neu geschaffenen Finanzmarktwächter auswirkt. Im Rahmen des Vorprojektes zum Aufbau des Finanzmarktwächters von Verbraucherzentralen und Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. sollte die konkrete Ausgestaltung der Informationsstrukturen zwischen dem Marktwächter und der BaFin festgelegt werden. Über die Ergebnisse ist bisher nichts bekannt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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