Regeln zur Unternehmensverantwortung


Linke fordert: Die Bundesregierung soll angeben, warum sie trotz Fristvorgabe der EU zur Vorlage eines NAP bis 2012 erst Ende 2014 mit der Erarbeitung begonnen habe
Inwieweit werden verpflichtende Standards und gegebenenfalls Sanktionsmechanismen für Unternehmen im Textilbündnis vorgesehen

(14.08.15) - Die Aktionspläne der Deutscher Bundesregierung für nachhaltige Textilien sowie für Wirtschaft und Menschenrechte thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/5357). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, wer den Aktionsplan "Bündnis für nachhaltige Entwicklung" überarbeitet hat und welche Aufgaben dabei Unternehmensverbänden, dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und Vertretern der Zivilgesellschaft zukamen.

Zudem interessiert die Abgeordneten die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen, die die Annexe zum Aktionsplan überarbeiten, sowie die Frage, inwieweit verpflichtende Standards und gegebenenfalls Sanktionsmechanismen für Unternehmen im Textilbündnis vorgesehen sind. Weitere Fragen der Abgeordneten zielen auf den nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der bis Ende 2016 erarbeitet werden soll.

Die Bundesregierung soll angeben, warum sie trotz Fristvorgabe der EU zur Vorlage eines NAP bis 2012 erst Ende 2014 mit der Erarbeitung begonnen habe. Sie soll auch erklären, ob sie die Empfehlungen noch in dieser Legislaturperiode verbindlich umsetzt - oder ob sie die Ergebnisse als unverbindliche Empfehlungen betrachtet. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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