Regeln zur Unternehmensverantwortung


Linke fordert: Die Bundesregierung soll angeben, warum sie trotz Fristvorgabe der EU zur Vorlage eines NAP bis 2012 erst Ende 2014 mit der Erarbeitung begonnen habe
Inwieweit werden verpflichtende Standards und gegebenenfalls Sanktionsmechanismen für Unternehmen im Textilbündnis vorgesehen

(14.08.15) - Die Aktionspläne der Deutscher Bundesregierung für nachhaltige Textilien sowie für Wirtschaft und Menschenrechte thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (18/5357). Die Bundesregierung soll unter anderem Angaben machen, wer den Aktionsplan "Bündnis für nachhaltige Entwicklung" überarbeitet hat und welche Aufgaben dabei Unternehmensverbänden, dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und Vertretern der Zivilgesellschaft zukamen.

Zudem interessiert die Abgeordneten die Zusammensetzung der Arbeitsgruppen, die die Annexe zum Aktionsplan überarbeiten, sowie die Frage, inwieweit verpflichtende Standards und gegebenenfalls Sanktionsmechanismen für Unternehmen im Textilbündnis vorgesehen sind. Weitere Fragen der Abgeordneten zielen auf den nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der bis Ende 2016 erarbeitet werden soll.

Die Bundesregierung soll angeben, warum sie trotz Fristvorgabe der EU zur Vorlage eines NAP bis 2012 erst Ende 2014 mit der Erarbeitung begonnen habe. Sie soll auch erklären, ob sie die Empfehlungen noch in dieser Legislaturperiode verbindlich umsetzt - oder ob sie die Ergebnisse als unverbindliche Empfehlungen betrachtet. (Deutscher Bundestag: ra)


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