Bürokratie: Ermittlung von Folgekosten


Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrates: Bürokratieabbau ist wichtiges Ziel
Expertengremium hat die Aufgabe, die Bundesregierung beim Bürokratieabbau und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen

(27.10.14) - Der Normenkontrollrat prüft sämtliche Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Die Bundeskanzlerin hat den Jahresbericht des Kontrollrates entgegengenommen. Motto des Berichts: "Folgekosten ernst nehmen – Chancen nutzen." Bundeskanzlerin Angela Merkel dankte für den Bericht und würdigte die Arbeit des Nationalen Normenkontrollrates (NKR). Seit seiner Arbeitsaufnahme hätten sich die Dinge substantiell geändert: "Wir haben viel erreicht."

Der unabhängige Nationale Normenkontrollrat hat seine Arbeit im Jahr 2006 aufgenommen. Das Expertengremium hat die Aufgabe, die Bundesregierung beim Bürokratieabbau und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Dabei prüft das Gremium insbesondere die Regelungsentwürfe der Bundesregierung. Es geht besonders darum, ob die Darstellung des Aufwandes nachvollziehbar ist, der Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie Verwaltung durch bundesrechtliche Vorschriften entsteht. Darüber hinaus berät der Rat die Bundesregierung, wie Bürokratie effektiv und nachhaltig abgebaut werden kann. Der Rat erstattet der Bundesregierung jährlich Bericht.

Bei der Vorstellung des Jahresberichts unterstrich die Kanzlerin: "Die Tätigkeit des Nationalen Normenkontrollrates bedarf eines langen Atems und einer großen Beharrlichkeit. Die Arbeit ist wichtig und sinnvoll. Ich möchte meinen ausdrücklichen und herzlichen Dank den Mitgliedern des Nationalen Normenkontrollrates und seinem Sekretariat aussprechen."

Der Jahresbericht 2014 des NKR steht unter dem Motto: "Folgekosten ernst nehmen – Chancen nutzen." Er enthält aktuelle Informationen zu Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer gesetzlicher Regelungen der Bundesregierung. Beleuchtet wird der Zeitraum von Juli 2013 bis Juni 2014.

Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung machen die Verwaltungsexperten des NKR Vorschläge für eine vollzugorientiertere Gesetzgebung und eine engere Zusammenarbeit von Kommunen, Ländern und Bund bei der Ermittlung von Folgekosten. Dabei geht es auch um mehr Kostentransparenz bei der EU-Gesetzgebung.

Ausbau der elektronischen Verwaltung
Der Rat fordert zudem den konsequenten Ausbau der elektronischen Verwaltung. Zum einen müsse mehr investiert werden, zum anderen sollten verfügbare Mittel besser eingesetzt werden.

Verwaltungsvereinfachung ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. So entlastet das Regierungsprogramm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" die Wirtschaft seit 2006 dauerhaft von 12,3 Milliarden Euro jährlichen Bürokratiekosten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

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    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

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