Bürokratie: Ermittlung von Folgekosten


Jahresbericht des Nationalen Normenkontrollrates: Bürokratieabbau ist wichtiges Ziel
Expertengremium hat die Aufgabe, die Bundesregierung beim Bürokratieabbau und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen

(27.10.14) - Der Normenkontrollrat prüft sämtliche Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Die Bundeskanzlerin hat den Jahresbericht des Kontrollrates entgegengenommen. Motto des Berichts: "Folgekosten ernst nehmen – Chancen nutzen." Bundeskanzlerin Angela Merkel dankte für den Bericht und würdigte die Arbeit des Nationalen Normenkontrollrates (NKR). Seit seiner Arbeitsaufnahme hätten sich die Dinge substantiell geändert: "Wir haben viel erreicht."

Der unabhängige Nationale Normenkontrollrat hat seine Arbeit im Jahr 2006 aufgenommen. Das Expertengremium hat die Aufgabe, die Bundesregierung beim Bürokratieabbau und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen. Dabei prüft das Gremium insbesondere die Regelungsentwürfe der Bundesregierung. Es geht besonders darum, ob die Darstellung des Aufwandes nachvollziehbar ist, der Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie Verwaltung durch bundesrechtliche Vorschriften entsteht. Darüber hinaus berät der Rat die Bundesregierung, wie Bürokratie effektiv und nachhaltig abgebaut werden kann. Der Rat erstattet der Bundesregierung jährlich Bericht.

Bei der Vorstellung des Jahresberichts unterstrich die Kanzlerin: "Die Tätigkeit des Nationalen Normenkontrollrates bedarf eines langen Atems und einer großen Beharrlichkeit. Die Arbeit ist wichtig und sinnvoll. Ich möchte meinen ausdrücklichen und herzlichen Dank den Mitgliedern des Nationalen Normenkontrollrates und seinem Sekretariat aussprechen."

Der Jahresbericht 2014 des NKR steht unter dem Motto: "Folgekosten ernst nehmen – Chancen nutzen." Er enthält aktuelle Informationen zu Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer gesetzlicher Regelungen der Bundesregierung. Beleuchtet wird der Zeitraum von Juli 2013 bis Juni 2014.

Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung machen die Verwaltungsexperten des NKR Vorschläge für eine vollzugorientiertere Gesetzgebung und eine engere Zusammenarbeit von Kommunen, Ländern und Bund bei der Ermittlung von Folgekosten. Dabei geht es auch um mehr Kostentransparenz bei der EU-Gesetzgebung.

Ausbau der elektronischen Verwaltung
Der Rat fordert zudem den konsequenten Ausbau der elektronischen Verwaltung. Zum einen müsse mehr investiert werden, zum anderen sollten verfügbare Mittel besser eingesetzt werden.

Verwaltungsvereinfachung ist ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. So entlastet das Regierungsprogramm "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" die Wirtschaft seit 2006 dauerhaft von 12,3 Milliarden Euro jährlichen Bürokratiekosten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen