Novellierung des Bundesarchivgesetzes
Deutsche Bundesregierung plant Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme
Mit einer Pflichtregistrierung könne man eine Übersicht über den bisher nicht bekannten Gesamtumfang der jährlichen Filmproduktionen in Deutschland gewinnen
(29.08.11) - Die Bundesregierung plant, mit einer Novellierung des Bundesarchivgesetzes eine Pflichtregistrierung für deutsche Kinofilme einzuführen. Langfristig soll diese um eine generelle gesetzliche Pflichthinterlegung ergänzt werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/6723) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6419) hervor.
Mit einer Pflichtregistrierung könne man eine Übersicht über den bisher nicht bekannten Gesamtumfang der jährlichen Filmproduktionen in Deutschland gewinnen, auf deren Basis die Kosten für eine gesetzliche Pflichthinterlegung erst belastbar ermittelt werden könnten, schreibt die Regierung. Denn eine über den Status quo hinausgehende Sicherung des nationalen Filmerbes sei ohne beträchtliche zusätzliche finanzielle Mittel nicht zu realisieren.
Erste interne Schätzungen hätten wegen der Anfangsinvestitionen einen Finanzbedarf von 6,6 Millionen Euro allein im ersten Jahr ergeben. Die für das Gesetzgebungsverfahren nötige Ressortabstimmung werde derzeit vorbereitet, heißt es weiter.
Aus der Antwort geht auch hervor, dass es bereits seit 2004 eine Pflichthinterlegung für mit öffentlichen Geldern geförderte Filme gibt. Damit werden nach Angaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) 80 bis 90 Prozent der jährlich produzierten Filme abgedeckt.
Die Grünen hatten unter anderem vorbemerkt, "dass das Schutzniveau des Filmerbes insgesamt noch immer zu wünschen übrig lässt" und auf den Rat der Europäischen Union verwiesen. Dieser habe die Mitgliedsstaaten aufgefordert, Anpassungen vorzunehmen. "Das bestehende Instrumentarium soll durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Hinterlegung der zu ihrem audiovisuellen Erbe gehörenden Filmwerke angepasst werden. Dabei soll eine langfristige Strategie für das nationale Filmerbe festgelegt werden. Dies gilt sowohl für analoge als auch für digitale Bildträger. Auch die Aufgaben der Digitalisierung, der Onlinezugänglichkeit und der digitalen Bewahrung von analogem Material sollen berücksichtigt werden. Die Anwendung der europäischen Normen zur Interoperabilität der Filmdatenbanken soll gefördert werden", sagen die Grünen. (Deutscher Bundestag: ra)
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