Qualitätsprüfung bei Arbeitsmarktdienstleistern
Zukunft der Träger nach der Reform der Arbeitsmarktinstrumente: Trägerzulassung von unabhängigen Sachverständigen
Ziel des Zulassungsverfahrens sei es, die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern
(26.08.11) - Künftig benötigen alle Träger, die Maßnahmen zur Arbeitsförderung im Rechtskreis des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) anbieten, eine Trägerzulassung von unabhängigen Sachverständigen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/6721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6617) hervor. Darin heißt es weiter, die Trägerzulassung sei auch eine Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Ziel des Zulassungsverfahrens sei es, die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern. Dieses Ziel gelte für alle Träger unabhängig von ihrer Größe, bekräftigt die Regierung. Bisher besitzen in der Regel große Arbeitsmarktdienstleister eine Trägerzulassung, wohingegen kleine Einrichtungen, die nur regional arbeiten, oft noch nicht zertifiziert sind. Die Linke hatte in ihrer Anfrage deshalb die Befürchtung geäußert, dass es zu einer Marktbereinigung zu Ungunsten kleiner Träger kommen könne. Dies sei "nicht gewollt" betont nun die Regierung.
Deshalb sei das bisher bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung praktizierte Zertifizierungsverfahren weiterentwickelt und hinsichtlich des Prüfaufwands vereinfacht worden. Vor allem werde die Gültigkeit der Zulassung von drei auf fünf Jahre verlängert, schreibt die Regierung. Außerdem müssten die für die Zulassung zuständigen fachkundigen Stellen künftig die Kalkulation ihrer Preise für die Prüfung “in einem transparenten Verfahren ermitteln".
Damit solle erreicht werden, dass insbesondere bei kleinen Trägern der geringere Prüfaufwand bei der Kostenberechnung berücksichtigt werde, heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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