Qualitätsprüfung bei Arbeitsmarktdienstleistern


Zukunft der Träger nach der Reform der Arbeitsmarktinstrumente: Trägerzulassung von unabhängigen Sachverständigen
Ziel des Zulassungsverfahrens sei es, die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern


(26.08.11) - Künftig benötigen alle Träger, die Maßnahmen zur Arbeitsförderung im Rechtskreis des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) anbieten, eine Trägerzulassung von unabhängigen Sachverständigen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (17/6721) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6617) hervor. Darin heißt es weiter, die Trägerzulassung sei auch eine Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.

Ziel des Zulassungsverfahrens sei es, die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen zu verbessern. Dieses Ziel gelte für alle Träger unabhängig von ihrer Größe, bekräftigt die Regierung. Bisher besitzen in der Regel große Arbeitsmarktdienstleister eine Trägerzulassung, wohingegen kleine Einrichtungen, die nur regional arbeiten, oft noch nicht zertifiziert sind. Die Linke hatte in ihrer Anfrage deshalb die Befürchtung geäußert, dass es zu einer Marktbereinigung zu Ungunsten kleiner Träger kommen könne. Dies sei "nicht gewollt" betont nun die Regierung.

Deshalb sei das bisher bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung praktizierte Zertifizierungsverfahren weiterentwickelt und hinsichtlich des Prüfaufwands vereinfacht worden. Vor allem werde die Gültigkeit der Zulassung von drei auf fünf Jahre verlängert, schreibt die Regierung. Außerdem müssten die für die Zulassung zuständigen fachkundigen Stellen künftig die Kalkulation ihrer Preise für die Prüfung “in einem transparenten Verfahren ermitteln".

Damit solle erreicht werden, dass insbesondere bei kleinen Trägern der geringere Prüfaufwand bei der Kostenberechnung berücksichtigt werde, heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen