Fusionskontrolle und Missbrauchsaufsicht


Kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht sei ein wirkungsvolles Mittel zur Prüfung der Trinkwasserpreise
Die Bundesregierung nimmt Stellung zum 18. Hauptgutachten der Monopolkommission

(31.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung lehnt zum jetzigen Zeitpunkt die von der Monopolkommission vorgeschlagenen Änderungen für die Trinkwasserbranche ab. Im Gegensatz zur Kommission werde die kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht als wirkungsvolles Mittel zur Prüfung der Trinkwasserpreise angesehen, heißt es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/4305) vorgelegten Stellungnahme zum 18. Hauptgutachten der Monopolkommission (17/2600).

Hintergrund:
Die Monopolkommission hat nach § 44 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Auftrag, alle zwei Jahre den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration
sowie die Praxis der Fusionskontrolle und der Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen zu begutachten und zu aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung zu nehmen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 28. September 2010 die betroffenen Wirtschaftsverbände sowie Arbeitgeber und Gewerkschaften angehört und ihre Stellungnahmen zum Achtzehnten Hauptgutachten eingeholt.

Schwerpunkte im Rahmen der Anhörung waren wettbewerbliche Fragen im Gesundheitswesen, im Bereich des Arbeitsmarktes und im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. Zudem wurden die ordnungspolitischen Empfehlungen der Monopolkommission zum Trinkwassersektor erörtert. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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