Treibhausgasemissionen durch Dienstreisen
Dienstreisen der Bundesregierung nicht mehr klimaneutral
Bundesregierung hat für den Haushalt 2011 Mittel in Höhe von 4,21 Millionen Euro für die Fortführung der Kompensation der durch Dienstreisen verursachten Treibhausgasemissionen angemeldet
(01.06.11) - Dienstreisen der Deutschen Bundesregierung erfolgen aufgrund von Haushaltskürzungen nicht mehr vollständig "klimaneutral". Dies bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5676) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5150).
Die Fraktion verweist in ihrem Vorwort auf einen Beschluss der Bunderegierung vom 28. Februar 2007, wonach die bei unvermeidbaren Dienstflügen sowie Dienstfahrten mit dem Pkw produzierten Treibhausgase an anderer Stelle durch Investitionen in Klimaschutzprojekte kompensiert werden sollten. Dazu stellt die Bundesregierung fest, dass sie für den Haushalt 2011 Mittel in Höhe von 4,21 Millionen Euro für die Fortführung der Kompensation der durch Dienstreisen verursachten Treibhausgasemissionen angemeldet habe.
Das Geld hätte gereicht, um die Emissionen des Jahres 2010 zu kompensieren. Der Haushaltsausschuss und der Bundestag hätten jedoch beschlossen, den Ansatz als Beitrag zur Haushaltssanierung auf 2,15 Millionen Euro zu reduzieren. "Die Bundesregierung hat bereits gegenüber dem Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit betont, dass sie diesen Schritt des Deutschen Bundestages bedauert", heißt es in der Antwort.
Zu den bisher geförderten Projekten gehören zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in Indien, die Kohlendioxid durch die Verfeuerung von Biomasse (insbesondere Reishülsen) vermeiden und Strom für zwei Spinnereien erzeugen. Durch das Projekt würden Arbeitsplätze geschaffen, und die dezentrale Stromproduktion führe zur Reduzierung von Übertragungsverlusten. Gefördert werden auch eine Biogasanlage in Nepal und eine Deponieentgasungsanlage in Brasilien, mit der der Ausstoß des als besonders klimaschädlich geltenden Methangases verhindert werden soll. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.