Treibhausgasemissionen durch Dienstreisen
Dienstreisen der Bundesregierung nicht mehr klimaneutral
Bundesregierung hat für den Haushalt 2011 Mittel in Höhe von 4,21 Millionen Euro für die Fortführung der Kompensation der durch Dienstreisen verursachten Treibhausgasemissionen angemeldet
(01.06.11) - Dienstreisen der Deutschen Bundesregierung erfolgen aufgrund von Haushaltskürzungen nicht mehr vollständig "klimaneutral". Dies bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5676) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/5150).
Die Fraktion verweist in ihrem Vorwort auf einen Beschluss der Bunderegierung vom 28. Februar 2007, wonach die bei unvermeidbaren Dienstflügen sowie Dienstfahrten mit dem Pkw produzierten Treibhausgase an anderer Stelle durch Investitionen in Klimaschutzprojekte kompensiert werden sollten. Dazu stellt die Bundesregierung fest, dass sie für den Haushalt 2011 Mittel in Höhe von 4,21 Millionen Euro für die Fortführung der Kompensation der durch Dienstreisen verursachten Treibhausgasemissionen angemeldet habe.
Das Geld hätte gereicht, um die Emissionen des Jahres 2010 zu kompensieren. Der Haushaltsausschuss und der Bundestag hätten jedoch beschlossen, den Ansatz als Beitrag zur Haushaltssanierung auf 2,15 Millionen Euro zu reduzieren. "Die Bundesregierung hat bereits gegenüber dem Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit betont, dass sie diesen Schritt des Deutschen Bundestages bedauert", heißt es in der Antwort.
Zu den bisher geförderten Projekten gehören zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen in Indien, die Kohlendioxid durch die Verfeuerung von Biomasse (insbesondere Reishülsen) vermeiden und Strom für zwei Spinnereien erzeugen. Durch das Projekt würden Arbeitsplätze geschaffen, und die dezentrale Stromproduktion führe zur Reduzierung von Übertragungsverlusten. Gefördert werden auch eine Biogasanlage in Nepal und eine Deponieentgasungsanlage in Brasilien, mit der der Ausstoß des als besonders klimaschädlich geltenden Methangases verhindert werden soll. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
-
Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
-
Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
-
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
-
Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.