CO2-Ausstoß im Gebäudebereich
936 Millionen Euro für CO2-Gebäudesanierungsprogramm
"Energetische Modernisierungen (würden) auch außerhalb des von der KfW Bankengruppe geförderten Bereichs stattfinden"
(01.06.11) - Einem von der Deutschen Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge, entfalten die Förderbedingungen zur energetischen Gebäudesanierung eine "nicht unerhebliche Ausstrahlungswirkung". Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5817) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (17/5546). Demzufolge würden "energetische Modernisierungen auch außerhalb des von der KfW Bankengruppe geförderten Bereichs stattfinden".
Neben der Energieeinsparverordnung seien die Programme der KfW Bankengruppe zur energetischen Gebäudesanierung "das wichtigste Instrument der Bundesregierung". Seit Jahren seien diese erfolgreich und würden erheblich zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes im Gebäudebereich beitragen.
Des Weiteren teilte die Regierung mit, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, für das im Jahr 2011 insgesamt 936 Millionen Euro zur Verfügung stünden, jährlich hinsichtlich der ökonomischen und ökologischen Wirkungen evaluiert werde. "Danach stoßen eine Milliarde Euro Haushaltsmittel Gesamtinvestitionen in Höhe von 12 Milliarden Euro an", erklärte die Regierung. Außerdem würden damit jährlich bis zu 340.000 Arbeitsplätze im Mittelstand und Handwerk gesichert beziehungsweise geschaffen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.