CO2-Ausstoß im Gebäudebereich
936 Millionen Euro für CO2-Gebäudesanierungsprogramm
"Energetische Modernisierungen (würden) auch außerhalb des von der KfW Bankengruppe geförderten Bereichs stattfinden"
(01.06.11) - Einem von der Deutschen Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge, entfalten die Förderbedingungen zur energetischen Gebäudesanierung eine "nicht unerhebliche Ausstrahlungswirkung". Dies erklärte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5817) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der SPD (17/5546). Demzufolge würden "energetische Modernisierungen auch außerhalb des von der KfW Bankengruppe geförderten Bereichs stattfinden".
Neben der Energieeinsparverordnung seien die Programme der KfW Bankengruppe zur energetischen Gebäudesanierung "das wichtigste Instrument der Bundesregierung". Seit Jahren seien diese erfolgreich und würden erheblich zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes im Gebäudebereich beitragen.
Des Weiteren teilte die Regierung mit, dass das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, für das im Jahr 2011 insgesamt 936 Millionen Euro zur Verfügung stünden, jährlich hinsichtlich der ökonomischen und ökologischen Wirkungen evaluiert werde. "Danach stoßen eine Milliarde Euro Haushaltsmittel Gesamtinvestitionen in Höhe von 12 Milliarden Euro an", erklärte die Regierung. Außerdem würden damit jährlich bis zu 340.000 Arbeitsplätze im Mittelstand und Handwerk gesichert beziehungsweise geschaffen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.