Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer in der EPG


Einrichtung der Europäischen Privatgesellschaft: Deutsche Bundesregierung will "Mitbestimmungsflucht" verhindern
Bundesregierung erkennt, dass der Kommissionsvorschlag in dieser Hinsicht "verbesserungswürdig" ist


(12.05.09) - Der Vorschlag der EU-Kommission zur Einrichtung der Europäischen Privatgesellschaft (EPG) regelt die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer nur unzureichend. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/12645) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/12526), in der diese detaillierte Auskünfte über die Struktur der EPG erbeten hatte.

Die EPG ist im Sinne einer europäischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung konzipiert und soll den Zugang kleiner und mittelständischer Unternehmen zum europäischen Binnenmarkt erleichtern. Ihren Verwaltungssitz und ihren Satzungssitz kann die EPG in unterschiedlichen Mitgliedstaaten etablieren. Für die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer ist entscheidend, in welchem Land das Unternehmen seinen eingetragenen Sitz hat.

Demnach könne, so die Sorge der Linksfraktion, eine EPG ihren Satzungssitz in ein Land verlegen, in dem Arbeitnehmer kein Recht auf Mitbestimmung in Unternehmen haben und gleichzeitig - ganz ohne Mitbestimmung - mehr als 500 Mitarbeiter in Deutschland beschäftigen. Die Bundesregierung führt in ihrer Antwort aus, dass der Kommissionsvorschlag in dieser Hinsicht "verbesserungswürdig" sei.

Die Anknüpfung an das jeweilige nationale Recht des Mitgliedsstaats, in dem die EPG ihren eingetragenen Sitz hat, sei nicht ausreichend, schreibt die Regierung. Sie werde sich in weiteren Verhandlungen für Lösungen einsetzen, die eine "Mitbestimmungsflucht" verhindern. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen