Verhinderung außerbilanzieller Risiken bei Banken


Deutsche Bundesregierung: "Verkehrsregeln" für den Finanzmarkt sind in Vorbereitung
Auch die EU-Kommission arbeite an einer Änderung der Bankenrichtlinie


(19.03.09) - Internationale Institutionen wie das "Financial Stability Forum" oder der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht arbeiten nach Angaben der Bundesregierung an neuen Methoden, Risiken von Banken, die nicht in der Bilanz erfasst sind, darzustellen und damit die Transparenz zu erhöhen. Auch die EU-Kommission arbeite an einer Änderung der Bankenrichtlinie, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/12035) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/11838).

Die Regierung unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission, Banken Investitionen in Strukturen zu verbieten, wenn sie selbst nicht mindestens 5 Prozent am Verbriefungsportfolio behalten. Damit könnten Verbriefungen selbst auf dem US-Markt erfasst werden. Der Selbstbehalt habe gegen zum Teil erhebliche Widerstände Eingang in den Richtlinienvorschlag gefunden.

Die Regierung begrüßt Überlegungen im Europäischen Parlament, einen noch höheren Selbstbehalt einzuführen.

Vorbemerkung der Fragesteller:
In der Regierungserklärung durch den Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, vom 29. September 2008 schloss sich dieser der Erkenntnis an, "dass wir nach der Bankrotterklärung des in weiten Teilen des Finanzmarktes in den letzten Jahrzehnten dominierenden Laisser-faire-Kapitalismus neue "Verkehrsregeln" brauchen […]."

Was diese neuen "Verkehrsregeln" nach Auffassung der Bundesregierung beinhalten müssen, legte er sodann in acht Punkten dar, die nacheinander auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene umgesetzt werden müssten: Die Verhinderung außerbilanzieller Risiken, eine höhere Liquiditätsvorsorge der Banken, die persönliche Haftung verantwortlicher Finanzmarktakteure, die Vergütungssysteme der Banken, die Rolle des Internationalen Währungsfonds (IWF) als Kontrollinstanz für die Einhaltung von Finanzmarktstandards, das Verbot rein spekulativer Leerverkäufe, die Einschränkung der Möglichkeit Kreditrisiken zu verbriefen und eine weitere Harmonisierung der europäischen Aufsichtsregime.

Diese Positionierung wurde wenige Tage später in einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bestärkt und um weitere Regulierungsaspekte, wie etwa eine neue Regulierung von Ratingagenturen, ergänzt.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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