So lief es ab: EWE, VNG und Eon-Ruhrgas


Das Wirtschaftsministerium hat EWE nicht als strategischen Erwerber ausgesucht
Die Eon AG habe EWE als Erwerber vorgeschlagen, und zwar mit Zustimmung der VNG

(13.10.08) - Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Oldenburger EWE AG nicht als strategischen Erwerber für den Kauf von weiteren Anteilen an der Verbundnetz Gas AG (VNG) in Leipzig ausgesucht. Dies betonte die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (16/10472) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/10276).

Die Eon AG habe EWE als Erwerber vorgeschlagen, und zwar mit Zustimmung der VNG. Aus Sicht der Linksfraktion hätte der Ausbau der Beteiligung der EWE an der VNG von jetzt 47,9 auf mehr als 50 Prozent zur Folge, dass die in der VNG Verbundnetz Gas Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft organisierten ostdeutschen kommunalen Unternehmen und Stadtwerke ihre Sperrminorität von derzeit mehr als 25 Prozent bei der VNG verlieren würden.

Die Regierung schreibt, dass die Auflage für den Verkauf der VNG-Anteile an EWE und ostdeutsche Kommunen von Eon/Ruhrgas vollständig erfüllt worden sei und weder eine künftige Mehrheitsbeteiligung der EWE noch eine Aufgabe der Sperrminorität der Kommunen dem Ziel widersprächen, das mit den Auflagen des Bundeswirtschaftsministers für seine Zustimmung zum Zusammenschluss von Eon und Ruhrgas verbunden gewesen sei.

Die mit der seinerzeitigen Ministererlaubnis für die Eon-Ruhrgas-Fusion verbundenen Auflagen verlangten nicht, dass die Ruhrgas-Anteile an der VNG an ostdeutsche Stadtwerke und einen strategischen Investor verkauft werden. Hätten die ostdeutschen Kommunen die ihnen in der Auflage eingeräumte Kaufoption für bis zu zehn Prozent der VNG-Anteile nicht wahrgenommen, hätte die Ministererlaubnis trotzdem erteilt werden können, betont die Regierung.

Voraussetzung für die Zustimmung des Bundeswirtschaftsministeriums sei gewesen, dass der Erwerber ein von Eon-Ruhrgas unabhängiges, leistungsfähiges Unternehmen der Energiewirtschaft sein musste, das über finanzielle Ressourcen und über Erfahren verfügt, um die VNG als aktiven Wettbewerber bei der Ferngasversorgung zu erhalten und zu fördern.

Ziel der Auflagen sei es gewesen, die mit der Fusion Eon/Ruhrgas verbundenen Wettbewerbsbeschränkungen zu verringern, damit sie von den gesamtwirtschaftlichen Vorteilen der Fusion, einer besseren Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas, zumindest aufgewogen werden konnten.

Das Bundeswirtschaftsministerium habe anhand schriftlicher Unterlagen und mündlicher Erläuterungen geprüft, ob die EWE AG die Anforderungskriterien als strategischer Erwerber erfüllte. Für die Zustimmung des Ministeriums zu EWE sei allein von Bedeutung gewesen, dass es sich damals um ein von Eon/Ruhrgas unabhängiges, nicht verbundenes Unternehmen gehandelt habe. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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