Gesprächsbedarf um Commerzbank-Aufsichtsräte


Wie wollen Aufsichtsräte die Interessen des Bundes im Aufsichtsrat der Commerzbank AG vertreten?
Deutsche Bundesregierung sagt, es sei keine Anhörung der Commerzbank-Aufsichtsräte des Bundes nötig


(23.04.09) - Die beiden Aufsichtsräte, die von der Bundesregierung in den Aufsichtsrat der Commerzbank AG entsandt werden sollen, müssen nicht im Finanzausschuss des Bundestages zu ihren Absichten Rede und Antwort stehen. Die Fraktionen von Union und SPD sprachen sich am Mittwochmorgen gegen eine Vorladung der beiden Aufsichtsräte aus und begründeten dies mit der Verschwiegenheitspflicht von Aufsichtsräten.

Es gebe daher keine Möglichkeit für ein Gespräch. Die FDP-Fraktion sah ebenfalls keinen Gesprächsbedarf. Dagegen erklärte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sie wolle die Aufsichtsräte befragen, ehe diese ihre Tätigkeit beginnen würden. Daher gelte die Verschwiegenheitspflicht nicht.

Es müsse herausgefunden werden, ob es bei den Aufsichtsräten, die keine Beschäftigten der Bundesregierung seien, Interessenskonflikte gebe. Außerdem wolle man wissen, wie die Aufsichtsräte die Interessen des Bundes im Aufsichtsrat der Commerzbank AG vertreten wollten.

Auch die Linksfraktion erklärte, sie wolle wissen, welche Ausrichtung die Geschäftspolitik der Commerzbank durch die neue staatliche Beteiligung haben werde und wie das Verhältnis der Bank zu den Sparkassen und Genossenschaftsbanken sein werde. Eine Befragung sei daher "absolut notwendig". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen