Gerichtsstand im Versicherungsvertragsrecht
Besteuerung von Gewinnen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen im Rahmen der Abgeltungsteuer gilt nur für solche Investmentanteile gelten, die nach dem 31. Dezember erworben wurden
Union wies darauf hin, dass den Arbeitnehmern mit dem Gesetz die Möglichkeit eröffnet werden solle, sich eine zweite Einkommensquelle neben dem Gehalt zu schaffen
(22.01.09) - Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen Union und SPD und gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Linksfraktion hat der Finanzausschuss am Mittwochmorgen dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz (16/10531, 16/10721) zugestimmt. Damit werden Kapitalbeteiligungen von Arbeitnehmern an ihren Unternehmen stärker gefördert.
So wird die Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen, die in betriebliche Beteiligungen oder bestimmte Fonds fließen, von 18 auf 20 Prozent angehoben. Die Einkommensgrenze, bis zu der die Sparzulage gezahlt wird, soll bei der Anlage in Beteiligungen von 17.900 auf 20.000 Euro (Verheiratete von 35.800 auf 40.000 Euro) angehoben werden. Der steuer- und abgabenfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen wird von 135 auf 360 Euro angehoben. Das Angebot, sich am Unternehmen zu beteiligen, muss allen Arbeitnehmern und nicht nur einer bestimmten Gruppe gemacht werden
Zuvor hatte der Ausschuss auf Antrag von Union und SPD mehrere Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen. So erfolgte eine Klarstellung, dass die Besteuerung von Gewinnen aus der Rückgabe oder Veräußerung von Investmentanteilen im Rahmen der Abgeltungsteuer nur für solche Investmentanteile gelten wird, die nach dem 31. Dezember erworben wurden. Bei Investmentanteilen, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, solle die Abgeltungsteuer nicht gelten, heißt es in dem Änderungsbeschluss. Das sei auch Ziel des Gesetzgebers gewesen, betonen die Koalitionsfraktionen.
Das gesetzgeberische Ziel sei allerdings im Jahressteuergesetz nicht hinreichend klar zum Ausdruck gebracht worden, so dass das Jahressteuergesetz auch so hätte verstanden werden können, dass die Gewinne aus vor dem 1. Januar 2009 erworbenen Investmentanteilen versteuert werden müssten. Außerdem beschloss der Ausschuss mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen die Mindestanlagegrenze für Fonds im Rahmen des Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetzes abzusenken. Die Fonds wären nach dem ursprünglichen Entwurf verpflichtet gewesen, spätestens nach zwei Jahren 75 Prozent des Fondsvermögens in Unternehmen zu investieren, deren Arbeitnehmer sich am Fonds beteiligen. Diese Grenze wurde auf 60 Prozent herabgesetzt.
Die Union wies darauf hin, dass den Arbeitnehmern mit dem Gesetz die Möglichkeit eröffnet werden solle, sich eine zweite Einkommensquelle neben dem Gehalt zu schaffen. Unzufrieden zeigte sich die Union mit dem steuer- und abgabefreien Höchstbetrag von 360 Euro, den sie lieber auf 500 Euro erhöht hätte. Die Erhöhung der Sparzulage von 18 auf 20 Prozent hätte nach Ansicht der Union für alle Sparformen, also etwa auch für das Bausparen, erfolgen sollen. Die SPD-Fraktion erklärte, es sei ein wichtiges Ziel gewesen, das Risiko bei der Kapitalanlage zu streuen. Es werde erwartet, dass erheblich mehr Unternehmen als bisher ihren Mitarbeitern Kapitalbeteiligungen anbieten würden.
Die FDP-Fraktion warf der Koalition "Symbolpolitik" vor. Die Förderung sei viel zu niedrig und der Anlegerschutz unzureichend. Die Linksfraktion erklärte, der Gesetzentwurf sei nicht geeignet, um Arbeitnehmer stärker am Wohlstand zu beteiligen. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, dass es keine verbindliche Insolvenzregelung gebe. (Deutscher Bundestag: ra)
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