Kritik am Brennstoffemissionshandelsgesetz


Mit einem Gesetzentwurf über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden
Ab 2026 sollen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden - Der Mindestpreis soll dann 35 Euro und der Höchstpreis 60 Euro betragen



Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (19/14949) Änderungen gefordert. Die Länderkammer schlägt vor, die Regeln für den geplanten CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr zu vereinfachen. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen dürfe aufgrund des zusätzlichen Bürokratieaufwands nicht beeinträchtigt werde. Anlagen, die dem europäischen Emissionshandel unterliegen, seien von einem nationalen CO2-Preis auszunehmen, um Doppelbelastungen zu vermeiden. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Kosten aus dem Erwerb der Zertifikate nicht durch höhere Brennstoffpreise undifferenziert an alle Abnehmer weitergegeben werden.

Weiter fordern die Länder die Bundesregierung auf, ab dem 1. Januar 2021 Maßnahmen zur Vermeidung der Verlagerung von CO2-Emissionen in Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen und zum Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu treffen. Dies solle über eine kostenfreie Zuteilung der Emissionszertifikate oder Kompensationszahlungen erfolgen.

Mit dem Gesetzentwurf über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen soll ein Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 eingeführt werden. Der Emissionshandel führe zu einer absoluten Mengenbegrenzung der Emissionen und durch die Pflicht, Zertifikate für die Nutzung der Umweltressource Luft und Atmosphäre zu erwerben, zu einem Preis auf CO2. Dieser soll mit zehn Euro pro Tonne starten und bis 2025 stufenweise auf 35 Euro pro Tonne steigen. Ab 2026 sollen die Verschmutzungsrechte ersteigert werden. Der Mindestpreis soll dann 35 Euro und der Höchstpreis 60 Euro betragen. Das nationale Emissionshandelssystem erfasst die Emissionen insbesondere aus der Verbrennung von Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel.

Der Regierungsentwurf soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen werden. Der wortgleiche Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/14746) befindet sich bereits im parlamentarischen Verfahren. (Bundesrat: ra)

eingetragen: 13.11.19
Newsletterlauf: 04.12.19



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