Großbanken handeln in Offshore-Zentren


Finanzmarkt-Compliance: Mögliche Bilanzmanipulationen von Banken durch bankinterne Finanzgeschäfte mit Offshore-Finanzplätzen
Banken haben den Regeln der Bilanzierung zu gehorchen: Sie nur so viel Geld für Lohn- und Dividendenzahlungen schöpfen, wie sie Erträge ausweisen - Um diese Beschränkung zu umgehen, weisen Banken Scheinerträge in ihren Bilanzen aus

(20.07.15) - Die Bundesagentur für Finanzdienstleistungen (BaFin) geht davon aus, dass internationale Großbanken auch Geschäfte im eigenen Namen über und in Offshore-Zentren abwickeln. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/5081) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/4913) hervor.

Internationale Großbanken würden täglich eine hohe Anzahl von Transaktionen in, über und außerhalb von Offshore-Zentren tätigen, heißt es weiter. Aufgrund der schieren Anzahl sei es nicht möglich, eine Übersicht über jede einzelne Transaktion, die beteiligten Transaktionspartner und den Transaktionsstandort zu haben.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Entgegen weitverbreiteter Ansichten wird der Großteil des Geldes nicht von der Zentralbank, sondern von Geschäftsbanken geschöpft. Typischerweise geschieht dies durch Kreditvergabe. Banken können Geld aber nicht nur für Kredite schöpfen, sondern mittels kooperativer Geldschöpfung auch für Lohn- und Dividendenzahlungen (siehe Horst Seiffert: "Geldschöpfung – die verborgene Macht der Banken", 2. Auflage, August 2014). Dadurch haben sie einen großen Vorteil gegenüber den Unternehmen der Realwirtschaft. Diese benötigen Erträge, um Einkommen für ihre Mitarbeiter und Kapitaleigner erzielen zu können.

Allerdings haben Banken den Regeln der Bilanzierung zu gehorchen. Demnach können sie nur so viel Geld für Lohn- und Dividendenzahlungen schöpfen, wie sie Erträge ausweisen. Um diese Beschränkung zu umgehen, weisen Banken laut Horst Seiffert Scheinerträge in ihren Bilanzen aus. Dazu machen sie sich ihren regen Geschäftsverkehr mit Unternehmen auf Offshore-Finanzplätzen zunutze. Eine Methode ist der Austausch von Wertpapieren mit Tochterbanken auf Offshore-Finanzplätzen, die selbst nicht bilanzierungspflichtig sind. Dabei erhält die Bank Wertpapiere, die am Finanzmarkt voraussichtlich hohe Verkaufspreise erzielen, und verkauft im Gegenzug an die Tochterbank Wertpapiere mit einem geringeren Wert. Damit gelingt es den Banken, einen steigenden Wert der in ihrem Bestand geführten Wertpapiere zu dokumentieren und so das in ihrer Bilanz dargestellte Eigenkapital zu erhöhen, um gegenüber der Öffentlichkeit und den Aufsichtsbehörden eine Mittelerwirtschaftung für die Lohn- und Dividendenzahlungen ausweisen zu können. Die Bankenregulierung durch Eigenkapitalvorschriften kann so umgangen werden."
(Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen