Kein Bedarf für Internetregulierung


Statt spezieller Regulierungen im Internet-Bereich empfiehlt die Monopolkommission Anpassungen im bestehenden Wettbewerbsrecht
Bundesregierung soll auf eine stringente Verwirklichung des Datenschutzes in der geplanten europäischen Datenschutz-Grundverordnung hinwirken

(20.07.15) - Die Monopolkommission sieht keinen speziellen Regulierungsbedarf bei internetbasierten Diensten. Dies geht aus einem Sondergutachten der Monopolkommission mit dem Titel "Wettbewerbspolitik: Herausforderung digitaler Märkte" hervor, das die Bundesregierung als Unterrichtung (18/5080) vorgelegt hat.

Statt spezieller Regulierungen in diesem Bereich empfiehlt die Monopolkommission Anpassungen im bestehenden Wettbewerbsrecht. So sollten die Aufgreiftatbestände der Fusionskontrolle erweitert werden, um auch Übernahmen von Unternehmen mit nur geringen Umsätzen der wettbewerbsrechtlichen Prüfung unterziehen zu können, heißt es in dem Bericht.

In Anbetracht der Dynamik digitaler Märkte und der hohen Komplexität der in diesem Bereich auftretenden Wettbewerbsprobleme empfiehlt die Kommission zudem Änderungen im Verfahrensrecht für das kartellrechtliche Missbrauchsverfahren.

Einer rechtswidrigen Ausbeutung geschützter Daten und Inhalte im Internet sollte nach Ansicht der Kommission mit einer Weiterentwicklung der Urheber-, Daten- und Verbraucherschutzrechte auf nationaler und europäischer Ebene begegnet werden, um die Durchsetzbarkeit der Individualrechte von Nutzern und Inhalte an Bieter zu verbessern. Deshalb sollte die Bundesregierung auf eine stringente Verwirklichung des Datenschutzes in der geplanten europäischen Datenschutz-Grundverordnung hinwirken, empfiehlt die Monopolkommission in ihrem Gutachten. (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen