Reglementierung von Berufszulassungen
Modernisierte Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewähre ein entsprechender Marktzugang
Entgegen der Einschätzung der EU-Kommission stelle die in Deutschland geltende Zulassungspflicht bei Handwerk und Freien Berufen kein Hindernis für die Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten im Binnenmarkt dar
(17.07.15) - Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD fordern die Deutsche Bundesregierung in einem Antrag (18/5217) auf, die EU-weite Evaluierung der Berufszugangsregelungen in den einzelnen Mitgliedstaaten zu unterstützen, zugleich aber bei der Erstellung des von der EU-Kommission geforderten Aktionsplanes darauf zu achten, dass "notwendige bewährte und verhältnismäßige Berufszugangsregelungen gewahrt bleiben".
Die Koalitionsfraktionen betonen darin, dass die Frage der Reglementierung von Berufen eine autonome Entscheidung der Mitgliedstaaten sein sollte. "Unsere Standards, auch im Hinblick auf unser hohes Qualifikationsniveau, der Verbraucherschutz und das berechtigte Vertrauen in bestimmte Qualitätsstandards müssen aufrechterhalten und weiterentwickelt werden", argumentieren sie. Vor allem seien Produkte und Dienstleistungen ein Ausdruck der hohen Qualitätsstandards "Made in Germany" und trügen ganz wesentlich zur Wirtschaftskraft Deutschlands bei.
Entgegen der Einschätzung der EU-Kommission stelle die in Deutschland geltende Zulassungspflicht bei Handwerk und Freien Berufen kein Hindernis für die Mobilität von Selbständigen und abhängig Beschäftigten im Binnenmarkt dar, schreiben die Antragsteller. Durch die modernisierte Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen werde ein entsprechender Marktzugang gewährt. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.