Versicherungspflicht für Selbstständige


Eine bessere soziale Absicherung von Solo-Selbstständigen
Die Linke verlangt unter anderem, alle bisher nicht abgesicherten Selbstständigen in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rente einzubeziehen, die Mindestbeitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu senken und die Arbeitslosenversicherung für alle Selbstständigen zu öffnen



Eine Versicherungspflicht für Selbstständige in der Kranken- und Rentenversicherung wird von einer Mehrheit von Sachverständigen begrüßt, auch wenn Details zu der Ausgestaltung einer solchen Pflicht derzeit noch nicht ausdiskutiert sind. So lautete der Tenor in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 8. Oktober 2018. Zur Debatte stand ein Antrag (19/1034) der Fraktion Die Linke für eine bessere soziale Absicherung von Solo-Selbstständigen. Eher skeptisch bewerteten die geladenen Experten dagegen den Vorschlag nach Mindesthonoraren für Selbstständige, angelehnt an den Mindestlohn für angestellte Beschäftigte. Auch die Unterscheidung zwischen Solo-Selbstständigen und Selbstständigen wurde von der Mehrheit als unpraktikabel bezeichnet.

Die Linke verlangt unter anderem, alle bisher nicht abgesicherten Selbstständigen in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rente einzubeziehen, die Mindestbeitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu senken und die Arbeitslosenversicherung für alle Selbstständigen zu öffnen. Die Renten-Beiträge der Selbstständigen sollen sich dabei nach deren tatsächlichem Einkommen (Gewinn vor Steuern) richten. Zur Vermeidung von Altersarmut verlangen die Abgeordneten die Fortführung der Rente nach Mindestentgeltpunkten, also eine Erhöhung der Entgeltpunkte unter bestimmten Bedingungen, und die Einführung der Solidarischen Mindestrente.

Solo-Selbstständige hätten einen hohen Schutzbedarf, führte Markus Hofmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) aus. Es mache darüber hinaus grundsätzlich Sinn, alle Erwerbstätigen in die sozialen Sicherungssysteme mit einzubeziehen. Alles andere sei nur Stückwerk, sagte Hofmann. Die Notwendigkeit einer Versicherungspflicht gibt es auch aus Sicht der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA). Deren Vertreter Gerald Friedrich merkte jedoch an, dass es den Selbstständigen freigestellt sein solle, ob sie eine private oder gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung wählen.

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Eckart Bomsdorf votierte ebenfalls für eine Versicherungspflicht, allerdings müsse noch geklärt werden, wie die Einstiegsbedingungen dafür aussehen könnten. Im Übrigen dürfe man nicht so tun, als sei Selbstständigkeit automatisch eine prekäre Angelegenheit. Im Gegenteil, habe diese auch viele Vorteile, so Bomsdorf. Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund betonte, der Anteil von Selbstständigen, die später Grundsicherung im Alter bekämen, sei überproportional hoch. Deshalb sei eine Versicherungspflicht sinnvoll. Die Unterscheidung in Solo-Selbstständige und Selbstständige bezeichnete er jedoch als nicht praktikabel, da es für die Rentenversicherung einen ungeheuren Aufwand bedeute, regelmäßig zu prüfen, ob jemand solo-selbstständig oder selbstständig sei, so Thiede. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 03.12.18



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