Grüne fordern Schutz für Whistleblower
Whistleblowing als Beitrag zur Rechtsdurchsetzung
Wer ein Interesse am Zusammenhalt und der Entwicklung der Demokratie in Europa hat, muss dieses Vorhaben der Kommission unterstützen. Gerade dort, wo junge Demokratien in Europa gegen Korruption und Vetternwirtschaft zwischen Politik und großen, oft staatsnahen Unternehmen kämpfen, brauchen die Menschen einen europäischen Schutzstandard für Hinweisgeber
Bündnis 90/Die Grünen wollen die rechtliche Position von Menschen stärken, die sich dafür einsetzen, Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die dem öffentlichen Interesse und dem Allgemeinwohl dienen. Sie müssten dabei unterstützt und vor Strafverfolgung und dienst- oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Kündigung geschützt werden, schreibt die Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/4713) unter der Überschrift "Whistleblowing als Beitrag zur Rechtsdurchsetzung". Der Hinweisgeberschutz bedürfe einer wirksamen gesetzlichen Regulierung.
Vor dem Hintergrund eines Richtlinienvorschlags der Europäischen Kommission zum Schutze von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (COM(2018)218 final; Ratsdok. 8713/18), fragen die Abgeordneten die Bundesregierung, ob sie diesen begrüßt und die Kommission dabei unterstützen wird, das Gesetzgebungsverfahren noch innerhalb dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments abzuschließen.
Weiter wollen sie unter anderem wissen, ob die Bundesregierung ein allgemeines Gesetz zum Hinweisgeberschutz für erforderlich hält und warum sie sich in ihrem Gesetzentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen dazu entschieden hat, Whistleblowing herabzustufen. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 03.12.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.