Elektronische Beweismittel in Strafsachen
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen?
Am 23. März 2018 haben die USA den Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act) beschlossen, der bestimmten amerikanischen Behörden den weltweiten Zugriff auf Daten, vornehmlich von US-Unternehmen, gewährt
Was die Bundesregierung von dem Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen hält, will die FDP-Fraktion erfahren. In einer Kleinen Anfrage (19/4736) beziehen sich die Abgeordneten darauf, dass der Vorschlag (COM (2018) 225 final // 2018/0108 (COD)) zwei neue Instrumente zur EU-weiten Beschaffung und Sicherung von elektronischen Beweismitteln vorsieht, die nach ihrer Ansicht eine Reihe rechtlicher Probleme aufwerfen.
Weiter fragen die Abgeordneten unter anderem, ob es die Bundesregierung für rechtlich problematisch hält, dass die zuständigen Anordnungsbehörden eines EU-Mitgliedstaates direkt Daten bei Diensteanbietern in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat abfordern können, ohne dass eine Justiz- oder Ermittlungsbehörde des Landes beteiligt ist, in dem der Diensteanbieter seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Europäische Kommission hat am 17. April 2018 ihren Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen COM (2018) 225 final // 2018/0108 (COD) veröffentlicht. Der Vorschlag sieht zwei neue Instrumente zur EU-weiten Beschaffung und Sicherung von elektronischen Beweismitteln vor. Die Einführung der Europäischen Herausgabeanordnung und der Europäischen Sicherungsanordnung soll es für Ermittlungs- und Justizbehörden leichter machen, elektronische Beweismittel im Rahmen von Strafverfahren zu sichern und zu erheben.
Zu diesem Zweck soll jeder EU-Mitgliedstaat entsprechende Anordnungsbehörden benennen. Diese sollen befugt sein, Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen unter gewissen Vorgaben direkt an einen Diensteanbieter zuzustellen, sofern dieser in der Union Dienstleistungen anbietet und nicht im selben Mitgliedstaat ansässig ist. Der Diensteanbieter hat in der Folge grundsätzlich die Pflicht, die abgeforderten elektronischen Beweismittel an die Anordnungsbehörde herauszugeben bzw. diese zu sichern.
Am 23. März 2018 haben die USA den Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act (CLOUD Act) beschlossen, der bestimmten amerikanischen Behörden den weltweiten Zugriff auf Daten, vornehmlich von US-Unternehmen, gewährt. Die EU-Kommission spricht in dem oben benannten Vorschlag ein mögliches bilaterales Abkommen mit den USA im Rahmen des Cloud Acts, sowie Übereinkommen mit anderen Schlüsselpartnern, an.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 03.12.18
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