Grüne wollen höheren Mindestlohn
Mindestlohn erhöhen und für alle konsequent durchsetzen
Als Ziel soll in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden, dass der Mindestlohn vor Armut schützen soll, verlangen die Grünen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und eine konsequentere Kontrolle von dessen Einhaltung. In einem Antrag (19/975) heben die Abgeordneten zwar die regulierende Wirkung des Mindestlohns gegen Lohndumping hervor, kritisieren jedoch, dass er auf niedrigem Niveau gestartet sei und die derzeit geltenden 8,84 brutto pro Stunde Armut nicht bekämpfe. Er müsse deshalb "deutlich" erhöht werden, wobei die Fraktion keine Zahl nennt.
Sie betont vielmehr, dass eine Erhöhung nach wie vor in den Händen der Mindestlohnkommission liegen solle, deren Entscheidungsspielraum jedoch gestärkt werden müsse. So solle die Kommission die Möglichkeit erhalten, den Mindestlohn nicht nur alle zwei Jahre, sondern jährlich anzupassen. Der Mindestlohn solle künftig nicht nur der Tarifentwicklung folgen, sondern auch relativ steigen können. Ferner solle als Ziel in das Mindestlohngesetz aufgenommen werden, dass der Mindestlohn vor Armut schützen soll, verlangen die Grünen.
Die Grünen sagen unter anderem
Jegliche Arbeit hat ihren Wert und alle sollen von ihrer Arbeit in Würde leben können. Doch der Mindestlohn ist auf niedrigem Niveau gestartet und auch die heutigen 8,84 Euro pro Stunde sind wenig Geld. Der Mindestlohn muss deshalb deutlich erhöht werden. Gleichzeitig muss er wirksam umgesetzt und kontrolliert werden. Schlupflöcher und Ausnahmen darf es nicht weiter geben.
Die Erhöhung des Mindestlohns soll weiterhin in der Mindestlohnkommission durch die Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Gewerkschaften sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft erfolgen. Das stellt sicher, dass der Mindestlohn nicht zum Spielball wechselnder politischer Mehrheiten wird. Zudem macht es auch Sinn, dass der Mindestlohn in der Verantwortung der Mindestlohnkommission liegt, denn der Mindestlohn als allgemeine Lohnuntergrenze stabilisiert auch das Tarifvertragssystem.
In der Zeit, als der Mindestlohn eingeführt wurde, konnten in manchen Branchen erstmalig oder wieder Tarifvertragsverhandlungen geführt werden. Tarifliche Löhne im unteren Bereich steigen durch den Mindestlohn schneller und stärker. Notwendig sind zudem flankierende Erleichterungen bei der Allgemeinverbindlicherklärung, denn auch dadurch würde sich die Tarifbindung wieder erhöhen. Beides zusammen stärkt das Tarifvertragssystem und die Sozialpartnerschaft und erhöht die Chancen für eine bessere Lohndynamik.
Bei der Mindestlohnkommission besteht aber Verbesserungsbedarf. Denn die Große Koalition hat bei der Einführung des Mindestlohns ohne Not den Handlungsspielraum dieser Kommission eingeschränkt.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 07.05.18
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