Parlament soll statt Minister entscheiden
Ministererlaubnis im Kartellrecht soll abgeschafft, fordert die Linke
Einführung einer "Parlamentserlaubnis" an Stelle der bisherigen Ministererlaubnis
Das bisherige Prinzip der Ministererlaubnis im Kartellrecht soll abgeschafft und durch eine Parlamentsentscheidung ersetzt werden. Dies fordert die Fraktion Die Linke in einem Antrag (18/10240). Wie die Fraktion schreibt, sieht das Kartellrecht zu Recht neben der Beurteilung und gegebenenfalls dem Verbot von Unternehmenszusammenschlüssen durch die Kartellbehörden die Möglichkeit der politischen Überprüfung dieser Entscheidung vor.
Dies sei auch notwendig, da das Bundeskartellamt bei seinen Beschlüssen keine Gemeinwohlinteressen wie Beschäftigungssicherung oder Verbraucherschutz berücksichtige. Das Verfahren um den Zusammenschluss von Edeka und Kaiser's Tengelmann habe einmal mehr verdeutlicht, dass die jetzige Ministererlaubnis der politischen Tragweite von Großfusionen nicht gerecht werde. Daher dürfe die Entscheidung nicht allein der Person des Wirtschaftsministers überlassen werden.
Daher fordert die Fraktion die Einführung einer "Parlamentserlaubnis" an Stelle der bisherigen Ministererlaubnis. Wenn ein Antrag auf Erlaubnis einer zuvor vom Bundeskartellamt untersagten Fusion gestellt werde, müsse dieser in Zukunft vom Parlament beraten und beschlossen werden. Außerdem soll das überragende Interesse der Allgemeinheit an einer Fusion gesetzlich definiert werden. Genannt werden neben Tarifbindung und Betriebsratsstrukturen der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Versorgungssicherheit besonders im ländlichen Raum. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 23.11.16
Home & Newsletterlauf: 12.12.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
-
Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
-
Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
-
Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
-
Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).