Maßnahmen gegen Share-Deals geplant
Besteuerung von Grundstücks- und Wohnungsunternehmen
Bei Share-Deals kann Grunderwerbsteuer vermieden werden
Eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzminister unter Federführung von Nordrhein-Westfalen und Hessen erarbeitet Lösungsvorschläge zu den sogenannten Share-Deals. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10328) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10124) mitteilt, ist der Bericht der Arbeitsgruppe noch nicht fertiggestellt.
Bei Share-Deals kann Grunderwerbsteuer vermieden werden, wenn Käufer Anteile von Unternehmen mit Grundbesitz statt die Grundstücke selbst kaufen.
Vorbemerkung der Fragesteller
In der jüngeren Vergangenheit wurden diverse Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus diskutiert. Insbesondere lag ein Gesetzentwurf zu einer steuerlichen Sonderabschreibung vor, der den Wohnungsbau in Gang bringen sollte. Im Zuge der Beratungen wurde von angehörten Experten die Auffassung vertreten, dass eine steuerliche Sonderabschreibung keine Wirkung hätte, bezahlbare Wohnungen zu errichten, sondern lediglich zu Mitnahmeeffekten geführt hätte. Außerdem wurden zum Teil Äußerungen laut, dass Wohnungsunternehmen aus verschiedenen Gründen keine oder kaum Steuern zahlen.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 23.11.16
Home & Newsletterlauf: 09.12.16
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