Umgang mit personenbezogenen Daten
Verarbeitung von Daten in Staatsschutzdateien des Bundeskriminalamtes, die von Landesbehörden übermittelt werden
Umgang mit personenbezogenen Daten von Berufsgeheimnisträgern in den Zentral- und Verbunddateien
Die Fraktion Die Linke möchte von der Deutschen Bundesregierung wissen, welche "allgemeinen Grundsätze, Leitlinien oder Ähnliches" beim Bundeskriminalamt existieren, "die den Umgang mit personenbezogenen Daten von Berufsgeheimnisträgern in den Zentral- und Verbunddateien regulieren". Ferner erkundigt sie sich in einer Kleinen Anfrage (19/40) unter anderem danach, was die wesentlichen Inhalte dieser Regulierung sind.
Vorbemerkungen der Fragesteller
Die Vorgänge um den Entzug von Journalisten-Akkreditierungen beim G20-Gipfel in Hamburg und die Speicherpraxis des Bundeskriminalamtes (BKA), aber auch der Landespolizeien sind von verschiedener Seite heftig kritisiert. Inzwischen haben nicht nur ein Teil der betroffenen Journalisten gegen den Entzug der Akkreditierung geklagt.
Die von den Polizeibehörden offenbar rechtswidrig vorgehaltenen und dem BKA übermittelten Daten wurden in einigen Fällen gelöscht, obwohl sie für die Aufklärung der rechtswidrigen Einschränkung der Pressefreiheit während des G20-Gipfels hätten vorgehalten werden müssen. Vor wenigen Monaten noch hatte Regierungssprecher Steffen Seibert den Entzug der Akkreditierung wegen der belastbaren Hinweise deutscher Sicherheitsbehörden auf schwere Straftaten gerechtfertigt..
Dass das BKA als "Zentralstelle" für die Verwaltung der von allen Sicherheitsbehörden angelieferten und genutzten Daten einschließlich sensibler Personendaten die rechtlichen Grenzen von Speicherung und Verarbeitung missachtet hat, offenbarte bereits der Prüfbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zur Datei "Politisch motivierte Kriminalität - links –Zentralstelle" (PMK-links-Z) im September 2012. Von den in dieser Datei gespeicherten Datensätzen mussten über 90 Prozent gelöscht werden, weil ihre fortdauernde Speicherung und Verarbeitung unzulässig waren. Allerdings musste die Bundesregierung einräumen, dass die "Bereinigung" der betroffenen Dateien erst im Jahr 2014 begonnen wurde und jedenfalls 2015 noch andauerte (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5659).
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 22.11.17
Home & Newsletterlauf: 13.12.17
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.