Grenze für Dispokredit-Kosten
Dispozinsen deckeln –Verbraucher vor Überschuldungsfalle schützen
Die Linke: Die Dispo-Abzocke vieler Kreditinstitute geht weiter - Es werden durchschnittlich immer noch fast zehn Prozent Zinsen verlangt. Damit liegt dieser Zinssatz nur knapp unter dem aus 2017 - Manche Banken und Sparkassen haben im derzeitigen Niedrigzinsumfeld den Dispozinssatz sogar angehoben
Die Deutsche Bundesregierung soll den Zinssatz für Dispositions- und Überziehungskredite per Gesetzesänderung auf höchstens fünf Prozent über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) begrenzen. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (19/6525). Zugleich soll den Kreditinstituten untersagt werden, dass infolge der Deckelung andere Gebühren und Entgelte unangemessen erhöht werden. Außerdem fordert die Fraktion einen Ausbau der Schuldnerberatung.
In der Begründung ihres Antrags stellt die Linksfraktion fest: "Die Dispo-Abzocke geht weiter." Weiterhin würden im Durchschnitt rund zehn Prozent Zinsen verlangt, bei geduldeten Kontoüberziehungen über den Dispo-Rahmen hinaus würden noch bis zu fünf Prozentpunkte auf den Dispozinssatz aufgeschlagen. Kreditinstitute würden die günstigen Zinsen der EZB, deren Leitzinssatz derzeit bei null Prozent liege, nicht an die Kunden weitergeben, wird kritisiert.
Die Banken würden sich an ihr profitables Geschäft klammern, "das ihnen Milliardengewinne beschwert und oft der Quersubventionierung anderer Leistungen dient. Jeder Prozentpunkt mehr bereichert Kreditinstitute um circa 340 Millionen Euro", heißt es in dem Antrag. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 31.01.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.