Marktmacht von Amazon


Amazon hat in den vergangenen Jahren durch den Amazon Marketplace sowie durch ihre vielen weiteren Dienstleistungen wie etwa Amazon Prime, Alexa und Audible weltweit vergrößert
In der Vergangenheit häuften sich jedoch Meldungen, in denen kritisch über Amazon berichtet wurde




Die FDP-Fraktion zeigt sich besorgt über die Marktmacht des Internethändlers Amazon. "Es besteht die Gefahr, dass durch eine marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmen, wie sie Amazon potentiell haben könnte, dieser Wettbewerb gefährdet wird", schreiben die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (19/6462). Sie fragen die Bundesregierung, wie diese die Lage beurteilt.

Vorbemerkung der Fragesteller
Der Versandhändler Amazon hat in den vergangenen Jahren durch den Amazon Marketplace, aber auch durch seine vielen weiteren Dienstleistungen, wie etwa Amazon Prime, Alexa und Audible seine Marktanteile nicht nur in Deutschland, sondern weltweit vergrößert. Amazon gehört zu den umsatzstärksten Unternehmen weltweit und baut seine Stellung unter anderem im Einzelhandel weiter aus. Auch ein großer Teil des deutschen Onlinehandels wird über diesen Marktplatz abgewickelt.

In der Vergangenheit häuften sich jedoch Meldungen, in denen kritisch über Amazon berichtet wurde. Dabei wurde insbesondere die Marktmacht Amazons in Bezug auf den lokalen Einzelhandel beklagt. Unabhängige Händler würden sich in eine Abhängigkeit gegenüber Amazon begeben und ihre Artikel über diesen Marktplatz verkaufen müssen. Der Einzelhandel lebt jedoch vom Wettbewerb und fairen Marktbedingungen. Es besteht die Gefahr, dass durch eine marktbeherrschende Stellung einzelner Unternehmen, wie sie Amazon potentiell haben könnte, dieser Wettbewerb gefährdet wird.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 31.01.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

  • Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung

    Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.

  • Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen

    Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen