Folgen von Zertifikate-Aufkauf


Wirkung des Kohleausstiegs auf den CO2-Ausstoß
Die Bundesregierung plant den Ausstieg aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle in Deutschland mit dem Ziel, die nationalen Kohlendioxidemissionen zu reduzieren



Ein Ankauf und Löschen von Emissionszertifikaten reicht nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung nicht als alleinige Maßnahme aus, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Es lasse sich zudem nicht konkret vorhersagen, wie sich die Preise im EU-Zertifikatehandel entwickeln werden, wie sich eine Löschung von Zertifikaten auf den Zertifikatepreis auswirken würde und wie der Markt darauf reagieren würde, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/8918) auf eine Kleine Anfrage (19/8219) der AfD-Fraktion weiter.

Welche energiepolitischen Maßnahmen zur Vermeidung von Kohlendioxid welche Kosten auslösen beziehungsweise nach sich ziehen, kann die Bundesregierung nicht angeben. Sie verweist auf unterschiedliche Kosten-Definitionen, und Annahmen. Das Thema werde allerdings bei der Planung berücksichtigt, mit welchen Maßnahmen die Klimaziele 2030 erreicht werden könnten.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung plant den Ausstieg aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle in Deutschland mit dem Ziel, die nationalen Kohlendioxidemissionen zu reduzieren. Zur Erarbeitung entsprechender Maßnahmen wurde die "Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (im Folgenden "Kohlekommission" genannt) eingesetzt. Der Kohleausstieg wird voraussichtlich zu unnötigen Mehrkosten in dreistelliger Milliardenhöhe führen und dabei je nach rechtlicher Umsetzung entweder einen unwesentlichen oder gar keinen Beitrag zur Vermeidung von CO2 innerhalb der Europäischen Union leisten. Bezogen auf das CO2-Budget, das zur Einhaltung des "2-Grad-Ziels" derzeit weltweit noch verbleibt, würde der deutsche Kohleausstieg voraussichtlich nur zu einer Einsparung von 0,1 Prozent führen. Die tatsächliche "Klimaschutzwirkung" wäre also unerheblich.

Es ist nach Auffassung der Fragesteller offensichtlich, dass aus volkswirtschaftlicher Sicht deutlich kosteneffizientere politische Instrumente zur CO2-Vermeidung innerhalb der EU vorhanden sind und die Bundesregierung diese bewusst nicht nutzen will. Auch die "Kohlekommission" hat keine alternativen Maßnahmen formuliert. Eine Studie beziffert die voraussichtlichen CO2-Vermeidungskosten eines deutschen Kohleausstiegs auf mindestens 78 Euro je Tonne CO2, wobei hier noch keine Entschädigungen der Kraftwerksbetreiber oder Investitionen in die betroffenen Regionen berücksichtigt wurden. Demgegenüber werden Emissionsberechtigungen innerhalb des europäischen Emissionshandels derzeit für rund 21 Euro je Tonne CO2 gehandelt. Der Emissionshandel würde es erlauben, Zertifikate zu kaufen, diese stillzulegen und damit dem Markt zu entziehen. Die Marktmechanismen würden dann dazu führen, dass CO2 dort vermieden wird, wo die Vermeidung die geringsten Kosten verursacht. Dies wäre gegenüber dem planwirtschaftlichen Kohleausstieg eine ökonomisch effiziente Methode zur Verringerung der Emissionen.

Im Jahreswirtschaftsbericht 2019 wird erwähnt, dass die Bundesregierung bisher noch keine Entscheidung darüber getroffen hat, ob sie die im Rahmen eines Kohleausstiegs freiwerdenden Emissionsberechtigungen tatsächlich löschen wird. Dies wäre jedoch zwingende Voraussetzung dafür, dass die gehandelte Emissionsmenge und damit auch die EU-weiten Emissionen tatsächlich zurückgehen. Derzeit befinden sich weltweit rund 1 400 Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von ca. 670 Gigawatt in Planung oder Bau. Es ist daher nicht nachvollziehbar, inwiefern ein deutscher Kohleausstieg einen nennenswerten Effekt auf die globalen Emissionen und damit auf das Weltklima haben soll.

Auch Australien hat aus seinen Blackout-Erfahrungen gelernt und plant derzeit den Bau neuer Kohlekraftwerke zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Versorgungssicherheit.

Die Bundesregierung möchte das auf der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris formulierte, wissenschaftlich nicht begründete Ziel, wonach die Erderwärmung auf höchstens 2° C gegenüber "vorindustriellen Werten" zu begrenzen ist, einhalten und richtet die nationale Klimaschutzpolitik ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile entsprechend aus. Weder das Pariser Klimaschutzabkommen noch die Bundesregierung selbst geben hierzu einen konkreten "vorindustriellen" Ausgangswert an. Dies wäre jedoch zwingende Voraussetzung dafür, die Zielerreichung der teuren Klimaschutzmaßnahmen überhaupt ermitteln zu können. Neben der klima- und energiepolitischen Sinnlosigkeit eines erzwungenen Kohleausstiegs wird dieser nachteilige Auswirkungen auf die nationale Versorgungssicherheit, den Bundeshaushalt und die betroffenen Regionen haben.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.05.19
Newsletterlauf: 05.06.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen