Folgen von Zertifikate-Aufkauf


Wirkung des Kohleausstiegs auf den CO2-Ausstoß
Die Bundesregierung plant den Ausstieg aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle in Deutschland mit dem Ziel, die nationalen Kohlendioxidemissionen zu reduzieren



Ein Ankauf und Löschen von Emissionszertifikaten reicht nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung nicht als alleinige Maßnahme aus, um die Klimaziele 2030 zu erreichen. Es lasse sich zudem nicht konkret vorhersagen, wie sich die Preise im EU-Zertifikatehandel entwickeln werden, wie sich eine Löschung von Zertifikaten auf den Zertifikatepreis auswirken würde und wie der Markt darauf reagieren würde, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/8918) auf eine Kleine Anfrage (19/8219) der AfD-Fraktion weiter.

Welche energiepolitischen Maßnahmen zur Vermeidung von Kohlendioxid welche Kosten auslösen beziehungsweise nach sich ziehen, kann die Bundesregierung nicht angeben. Sie verweist auf unterschiedliche Kosten-Definitionen, und Annahmen. Das Thema werde allerdings bei der Planung berücksichtigt, mit welchen Maßnahmen die Klimaziele 2030 erreicht werden könnten.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Bundesregierung plant den Ausstieg aus der Verstromung von Stein- und Braunkohle in Deutschland mit dem Ziel, die nationalen Kohlendioxidemissionen zu reduzieren. Zur Erarbeitung entsprechender Maßnahmen wurde die "Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" (im Folgenden "Kohlekommission" genannt) eingesetzt. Der Kohleausstieg wird voraussichtlich zu unnötigen Mehrkosten in dreistelliger Milliardenhöhe führen und dabei je nach rechtlicher Umsetzung entweder einen unwesentlichen oder gar keinen Beitrag zur Vermeidung von CO2 innerhalb der Europäischen Union leisten. Bezogen auf das CO2-Budget, das zur Einhaltung des "2-Grad-Ziels" derzeit weltweit noch verbleibt, würde der deutsche Kohleausstieg voraussichtlich nur zu einer Einsparung von 0,1 Prozent führen. Die tatsächliche "Klimaschutzwirkung" wäre also unerheblich.

Es ist nach Auffassung der Fragesteller offensichtlich, dass aus volkswirtschaftlicher Sicht deutlich kosteneffizientere politische Instrumente zur CO2-Vermeidung innerhalb der EU vorhanden sind und die Bundesregierung diese bewusst nicht nutzen will. Auch die "Kohlekommission" hat keine alternativen Maßnahmen formuliert. Eine Studie beziffert die voraussichtlichen CO2-Vermeidungskosten eines deutschen Kohleausstiegs auf mindestens 78 Euro je Tonne CO2, wobei hier noch keine Entschädigungen der Kraftwerksbetreiber oder Investitionen in die betroffenen Regionen berücksichtigt wurden. Demgegenüber werden Emissionsberechtigungen innerhalb des europäischen Emissionshandels derzeit für rund 21 Euro je Tonne CO2 gehandelt. Der Emissionshandel würde es erlauben, Zertifikate zu kaufen, diese stillzulegen und damit dem Markt zu entziehen. Die Marktmechanismen würden dann dazu führen, dass CO2 dort vermieden wird, wo die Vermeidung die geringsten Kosten verursacht. Dies wäre gegenüber dem planwirtschaftlichen Kohleausstieg eine ökonomisch effiziente Methode zur Verringerung der Emissionen.

Im Jahreswirtschaftsbericht 2019 wird erwähnt, dass die Bundesregierung bisher noch keine Entscheidung darüber getroffen hat, ob sie die im Rahmen eines Kohleausstiegs freiwerdenden Emissionsberechtigungen tatsächlich löschen wird. Dies wäre jedoch zwingende Voraussetzung dafür, dass die gehandelte Emissionsmenge und damit auch die EU-weiten Emissionen tatsächlich zurückgehen. Derzeit befinden sich weltweit rund 1 400 Kohlekraftwerke mit einer Gesamtleistung von ca. 670 Gigawatt in Planung oder Bau. Es ist daher nicht nachvollziehbar, inwiefern ein deutscher Kohleausstieg einen nennenswerten Effekt auf die globalen Emissionen und damit auf das Weltklima haben soll.

Auch Australien hat aus seinen Blackout-Erfahrungen gelernt und plant derzeit den Bau neuer Kohlekraftwerke zur Wahrung bzw. Wiederherstellung der Versorgungssicherheit.

Die Bundesregierung möchte das auf der UN-Klimakonferenz 2015 in Paris formulierte, wissenschaftlich nicht begründete Ziel, wonach die Erderwärmung auf höchstens 2° C gegenüber "vorindustriellen Werten" zu begrenzen ist, einhalten und richtet die nationale Klimaschutzpolitik ohne Rücksicht auf die damit verbundenen Nachteile entsprechend aus. Weder das Pariser Klimaschutzabkommen noch die Bundesregierung selbst geben hierzu einen konkreten "vorindustriellen" Ausgangswert an. Dies wäre jedoch zwingende Voraussetzung dafür, die Zielerreichung der teuren Klimaschutzmaßnahmen überhaupt ermitteln zu können. Neben der klima- und energiepolitischen Sinnlosigkeit eines erzwungenen Kohleausstiegs wird dieser nachteilige Auswirkungen auf die nationale Versorgungssicherheit, den Bundeshaushalt und die betroffenen Regionen haben.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.05.19
Newsletterlauf: 05.06.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen