Transparenz von Datenverarbeitung


Datenschutzvisualisierung: Recht auf Transparenz von Datenverarbeitung und -speicherung
Verdacht, dass sich diese Zahl mit Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Datenschutzerklärungen nicht verbessert haben könnte



Um Transparenz von Datenverarbeitung und -speicherung geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/9168) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8618). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung die Datenschutzrechte der betroffenen Personen stärken solle. So hätten Betroffene "das Recht auf Transparenz von Datenverarbeitung und -speicherung, indem ihnen deutlich zu vermitteln ist, welche Daten bei welcher Gelegenheit und zu welchen Zwecken erhoben und verarbeitet werden". Zudem sollen sie laut Vorlage "umfassend informiert sein, wer gegebenenfalls die Empfänger ihrer Daten sind, wie lange personenbezogene Daten gespeichert werden, wann sie zu löschen sind und welche Rechte ihnen gegenüber dem verantwortlichen Datenverarbeiter zustehen".

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Digitalisierung beschleunigt unser tägliches Leben und ermöglicht es, große Datenmengen innerhalb kürzester Zeit zu verarbeiten. Auch Unternehmen arbeiten mit gesammelten Daten von Kunden und versuchen dadurch, die derzeitigen Möglichkeiten der Digitalisierung zu ihrem Zweck zu nutzen. Sobald ein Unternehmen die Daten seiner Kunden erhebt und weiterverarbeitet, ist es dazu verpflichtet, die Dateninhaber darüber aufzuklären, in welcher Form diese Verarbeitung geschieht, welche Daten erhoben, an wen Daten weitergegeben und in welcher Form sie gespeichert werden.

Dem Dateninhaber ist dies in Form der sogenannten Datenschutzerklärung vorzulegen, und er hat in vielen Fällen die Möglichkeit, der Erhebung und Weiterverarbeitung zu widersprechen. Die Erklärung ermöglicht damit ihrem Sinn und Zweck nach eine Aufklärung über die Vorgänge der Datenerhebung und -verarbeitung. Der Widerspruch gegen die vorgelegte Datenschutzerklärung gibt dem Bürger somit zumindest theoretisch die Möglichkeit, die Kontrolle über seine Daten zu behalten. Jedoch erscheint die Annahme, dass Datenschutzerklärungen in jeder Vertragsbeziehung aufmerksam gelesen und verstanden werden, unrealistisch. Stattdessen können zu lange Datenschutzerklärungen der Aufklärung von Verbrauchern sogar abträglich sein. Einer Studie aus dem Jahr 2011 im Auftrag von Microsoft Deutschland zufolge liest nur ein Drittel der Web-Nutzer die Datenschutzbestimmungen von Internet-Dienstanbietern.

Es besteht der Verdacht, dass sich diese Zahl mit Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Datenschutzerklärungen nicht verbessert haben könnte. In einer Zeit, in der Daten nicht länger nur eine Kundenkartei ausmachen, sondern ein Gut im internationalen Warenverkehr sind, stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, ob die Art und Weise der Datenschutzerklärungen ihrem Zweck entsprechen oder ob es Nachbesserungsbedarf gibt.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.05.19
Newsletterlauf: 06.06.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen