Transparenz von Datenverarbeitung
Datenschutzvisualisierung: Recht auf Transparenz von Datenverarbeitung und -speicherung
Verdacht, dass sich diese Zahl mit Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Datenschutzerklärungen nicht verbessert haben könnte
Um Transparenz von Datenverarbeitung und -speicherung geht es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (19/9168) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8618). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung die Datenschutzrechte der betroffenen Personen stärken solle. So hätten Betroffene "das Recht auf Transparenz von Datenverarbeitung und -speicherung, indem ihnen deutlich zu vermitteln ist, welche Daten bei welcher Gelegenheit und zu welchen Zwecken erhoben und verarbeitet werden". Zudem sollen sie laut Vorlage "umfassend informiert sein, wer gegebenenfalls die Empfänger ihrer Daten sind, wie lange personenbezogene Daten gespeichert werden, wann sie zu löschen sind und welche Rechte ihnen gegenüber dem verantwortlichen Datenverarbeiter zustehen".
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Digitalisierung beschleunigt unser tägliches Leben und ermöglicht es, große Datenmengen innerhalb kürzester Zeit zu verarbeiten. Auch Unternehmen arbeiten mit gesammelten Daten von Kunden und versuchen dadurch, die derzeitigen Möglichkeiten der Digitalisierung zu ihrem Zweck zu nutzen. Sobald ein Unternehmen die Daten seiner Kunden erhebt und weiterverarbeitet, ist es dazu verpflichtet, die Dateninhaber darüber aufzuklären, in welcher Form diese Verarbeitung geschieht, welche Daten erhoben, an wen Daten weitergegeben und in welcher Form sie gespeichert werden.
Dem Dateninhaber ist dies in Form der sogenannten Datenschutzerklärung vorzulegen, und er hat in vielen Fällen die Möglichkeit, der Erhebung und Weiterverarbeitung zu widersprechen. Die Erklärung ermöglicht damit ihrem Sinn und Zweck nach eine Aufklärung über die Vorgänge der Datenerhebung und -verarbeitung. Der Widerspruch gegen die vorgelegte Datenschutzerklärung gibt dem Bürger somit zumindest theoretisch die Möglichkeit, die Kontrolle über seine Daten zu behalten. Jedoch erscheint die Annahme, dass Datenschutzerklärungen in jeder Vertragsbeziehung aufmerksam gelesen und verstanden werden, unrealistisch. Stattdessen können zu lange Datenschutzerklärungen der Aufklärung von Verbrauchern sogar abträglich sein. Einer Studie aus dem Jahr 2011 im Auftrag von Microsoft Deutschland zufolge liest nur ein Drittel der Web-Nutzer die Datenschutzbestimmungen von Internet-Dienstanbietern.
Es besteht der Verdacht, dass sich diese Zahl mit Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Datenschutzerklärungen nicht verbessert haben könnte. In einer Zeit, in der Daten nicht länger nur eine Kundenkartei ausmachen, sondern ein Gut im internationalen Warenverkehr sind, stellt sich aus Sicht der Fragesteller die Frage, ob die Art und Weise der Datenschutzerklärungen ihrem Zweck entsprechen oder ob es Nachbesserungsbedarf gibt.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 11.05.19
Newsletterlauf: 06.06.19
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