Manipulationen mit Aktien


Geldwäschevorwürfe und Marktmanipulation
Fehlverhalten im Unternehmen, darauf folgende Kurseinbrüche sowie Ermittlungen wegen Marktmanipulation



Wegen des Verdachts der Marktmanipulation mit Aktien eines im Deutschen Aktienindex DAX notierten Unternehmens hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Untersuchungen eingeleitet und nachfolgend die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9202) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8256) mit.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die W. AG hat 2018 die Commerzbank AG aus dem Deutschen Aktienindex verdrängt. Der Aktienkurs der W. AG fiel zuletzt jedoch nach Medienberichten über mögliche Unregelmäßigkeiten im Bereich Rechnungslegung bis hin zu Transaktionen mit Bezug zu Geldwäsche durch die W. AG und verbundene Unternehmen um fast 30 Prozent. Während deutsche Behörden Untersuchungen wegen Marktmanipulation eröffneten, leitete die Polizei in Singapur Ermittlungen aufgrund der Vorwürfe gegen W. ein. W. selbst streitet die Vorwürfe ab und hat die Veröffentlichung eines externen Untersuchungsberichts angekündigt.

Ähnliche Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen, darauf folgende Kurseinbrüche sowie Ermittlungen wegen Marktmanipulation hatte es bereits im Jahr 2016 gegeben. Die Staatsanwaltschaft München bewertete die Vorwürfe gegen W. damals als Marktmanipulation. Weitere Fragen zu W. wurden durch Journalisten im Zusammenhang mit Aufkäufen indischer Unternehmen durch W. aufgeworfen. Im Dezember 2016 kam es bei W. zu einer Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft München (vgl. DIE ZEIT, Nummer 7, 7. Februar 2019, S. 21). Dies geschah im Rahmen der Amtshilfe auf Bitte der US-amerikanischen Behörden, die in einem Fall von Geldwäsche ermittelten.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 11.05.19
Newsletterlauf: 06.06.19


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