Manipulationen mit Aktien
Geldwäschevorwürfe und Marktmanipulation
Fehlverhalten im Unternehmen, darauf folgende Kurseinbrüche sowie Ermittlungen wegen Marktmanipulation
Wegen des Verdachts der Marktmanipulation mit Aktien eines im Deutschen Aktienindex DAX notierten Unternehmens hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Untersuchungen eingeleitet und nachfolgend die zuständigen Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/9202) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/8256) mit.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die W. AG hat 2018 die Commerzbank AG aus dem Deutschen Aktienindex verdrängt. Der Aktienkurs der W. AG fiel zuletzt jedoch nach Medienberichten über mögliche Unregelmäßigkeiten im Bereich Rechnungslegung bis hin zu Transaktionen mit Bezug zu Geldwäsche durch die W. AG und verbundene Unternehmen um fast 30 Prozent. Während deutsche Behörden Untersuchungen wegen Marktmanipulation eröffneten, leitete die Polizei in Singapur Ermittlungen aufgrund der Vorwürfe gegen W. ein. W. selbst streitet die Vorwürfe ab und hat die Veröffentlichung eines externen Untersuchungsberichts angekündigt.
Ähnliche Hinweise auf Fehlverhalten im Unternehmen, darauf folgende Kurseinbrüche sowie Ermittlungen wegen Marktmanipulation hatte es bereits im Jahr 2016 gegeben. Die Staatsanwaltschaft München bewertete die Vorwürfe gegen W. damals als Marktmanipulation. Weitere Fragen zu W. wurden durch Journalisten im Zusammenhang mit Aufkäufen indischer Unternehmen durch W. aufgeworfen. Im Dezember 2016 kam es bei W. zu einer Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft München (vgl. DIE ZEIT, Nummer 7, 7. Februar 2019, S. 21). Dies geschah im Rahmen der Amtshilfe auf Bitte der US-amerikanischen Behörden, die in einem Fall von Geldwäsche ermittelten.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 11.05.19
Newsletterlauf: 06.06.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
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