Sicherung der Gentechnikfreiheit


BGH-Entscheidungen zur Zulässigkeit von Bearbeitungsentgelten
Banken-Ombudsmann: Beschwerden zu Kreditbearbeitungsentgelten erfolgreich gemeistert



Der Bund muss nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine rechtssichere Regelung und bundesweit gültige Anbauverbote für gentechnisch verändert Pflanzen sorgen. Die Abgeordneten fordern in einem Antrag zur Sicherung der Gentechnikfreiheit in Deutschland (18/10028) die Bundesregierung auf, den vom Bundesrat vorgelegten Gesetzesentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes (18/6664) aufzugreifen und zügig umzusetzen.

Die Grünen meinen, dass der Gesetzentwurf der Länderkammer die Rechte und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern sinnvoll regelt. Weil die Gen-Forschung derweil beträchtliche Fortschritte gemacht habe, verlangen die Grünen von der Regierung auf der EU-Ebene für eine Klarstellung hinsichtlich der rechtlichen Einstufung neuer gentechnischer Verfahren und auf deren Regulierung gemäß Freisetzungsrichtlinie einzutreten. Produkte, die aus neuen Verfahren entstehen, sollen nicht unreguliert auf den Markt gelangen dürfen.

Die Grünen sagen:
Mit Verabschiedung der Richtlinie (EU) 2015/412, der sogenannten "Opt-Out- Richtlinie" vom 11. März 2015 wurde den Mitgliedsstaaten der EU die Möglichkeit eröffnet, den Anbau von Gentechnikpflanzen in ihrem gesamten Hoheitsgebiet oder Teilen davon zu verbieten. Die Mehrheit der europäischen Staaten, darunter Deutschland, hat inzwischen die in der Opt-Out-Richtlinie vorgesehene Phase 1 genutzt, d.h. von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Antrag stellenden Unternehmen in einem laufenden Zulassungsverfahren darum zu bitten, auf eine Anbaugenehmigung für das jeweilige Land zu verzichten.

Mehrere Mitgliedsstaaten der EU haben darüber hinaus inzwischen eine nationale Gesetzgebung auf den Weg gebracht, um auch den Anbau zugelassener Gentechnik- Pflanzen auf dem eigenen Territorium verbieten oder einschränken zu können. Um die Gentechnikfreiheit auf Deutschlands Äckern auf Dauer zu sichern, bedarf es auch hier einer rechtssicheren Verbotsmöglichkeit für den Anbau von Gentechnik-Pflanzen. Die Gentechnikfreiheit Deutschlands darf langfristig nicht allein auf freiwilligen Verzichtserklärungen von Unternehmen basieren.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 10.11.16


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen