Regulierung von Leiharbeit


Transparenzgesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit
Die Oppositionsfraktionen lehnten das Gesetz ab, da es aus ihrer Sicht das Ziel, Leiharbeit auf einen zeitlich begrenzten Zeitraum zu beschränken, verfehlt



Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/9232) zur Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen in geänderter Fassung zugestimmt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Leiharbeitnehmer künftig nur noch 18 Monate bei einem Entleiher eingesetzt werden dürfen (es sei denn, ein Tarifvertrag regelt eine längere Einsatzdauer). Außerdem sollen sie nach neun Monaten den gleichen Lohn wie die Stammbeschäftigten erhalten.

Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurden Vorgaben präzisiert, die es Verleihfirmen auch in Zukunft ermöglicht hätten, sich durch eine Hintertür vor Sanktionen bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung zu schützen. Ferner wurde festgelegt, das Gesetz im Jahr 2020 zu evaluieren und die Definition des Arbeitsvertrages im Bürgerlichen Gesetzbuch präzisiert. Zudem tritt das Gesetz nicht am 1. Januar sondern am 1. April 2017 in Kraft.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zeigten sich zufrieden, "zum ersten Mal ein Transparenzgesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit" zu schaffen und betonten die Chancen von Leiharbeit besonders für Menschen mit geringeren Qualifikationen. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) habe eine Schutzfunktion, aber man müsse auch die Chancen sehen, hieß es von den Fraktionen.

Die Oppositionsfraktionen lehnten das Gesetz ab, da es aus ihrer Sicht das Ziel, Leiharbeit auf einen zeitlich begrenzten Zeitraum zu beschränken, verfehlt. Die Linke kritisierte, das Gesetz orientiere sich nicht an den Interessen des Gemeinwohls, sondern an denen der Arbeitgeber. Billiglöhne durch Leiharbeit würden auch in Zukunft nicht verhindert, so die Fraktion. Bündnis 90/Die Grünen bemängelten, dass die Definition, was equal pay (gleicher Lohn) bedeute, nach wie vor zu unklar ist. Außerdem hätten die meisten Arbeitnehmer davon nichts, wenn dies erst ab einer Einsatzdauer von neun Monaten gelte.

Anträge von Linken (18/9964) und Grünen (18/7370) zur Verhinderung des Missbrauchs von Leiharbeit und Werkverträgen wurden mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 11.11.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen