Mindestqualität für Internet abgelehnt
Grüne: Internetanbieter halten ihre Werbeversprechen im Hinblick auf eine verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht ein
Testergebnisse zeigen, dass die von den Anbietern tatsächlich zur Verfügung gestellte Geschwindigkeit in der Regel weit hinter den vertraglich vereinbarten Maximalbandbreiten der "bis zu"-Angebote zurückbleibt
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt (18/8573), die die Einführung von Mindestqualitätsvorgaben bei Internetzugängen gefordert hatte. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dagegen, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dafür. In dem Antrag wurde gefordert, "mindestens 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Bandbreite müssen auch tatsächlich zur Verfügung stehen".
Zudem sollten für erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern von Internetzugangsdiensten Bußgelder und pauschalisierte Schadensersatzansprüche für Verbraucher vorgesehen werden. Zur Begründung ihrer Initiative erklärte die Fraktion unter anderem, viele Internetanbieter würden ihre Werbeversprechen im Hinblick auf eine verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht einhalten.
Die Grünen sagen:
Noch immer halten viele Anbieter von Internetzugängen ihre Werbeversprechungen im Hinblick auf die verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht ein. Dies wird nicht nur von Verbrauchern häufig beklagt, sondern zu diesem Ergebnis kommen auch die im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführten Qualitätsstudien. Die Testergebnisse zeigen, dass die von den Anbietern tatsächlich zur Verfügung gestellte Geschwindigkeit in der Regel weit hinter den vertraglich vereinbarten Maximalbandbreiten der "bis zu"-Angebote zurückbleibt.
Die Qualitätsstudie des Jahres 2012 ergab, dass nur 69, 2 Prozent der Nutzer mindestens 50 Prozent der vermarkteten Datenübertragungsrate erreichten, während bei nur 19,5 Prozent die volle vermarktete Datenübertragungsrate erreicht wurde (vgl. Abschlussbericht "Dienstequalität von Breitbandzugängen", Studie im Auftrag der Bundesnetzagentur, zafaco GmbH 2013, S. 66). 2013 waren es 77,1Prozent, die mindestens 50 Prozent der vermarkteten Bandbreite erreichten, während nur noch 15,9 Prozent die volle versprochene Leistung in Anspruch nehmen konnten (vergl. Abschlussbericht "Dienstequalität von Breitbandzugängen II", Studie im Auftrag der Bundesnetzagentur, zafaco GmbH 2014, S. 69). Auf EU-Ebene sieht es nicht besser aus.
Was die Maximal-Download-Geschwindigkeiten angeht, werden, der EU-Breitband-Qualitätsstudie vom Oktober 2014 zufolge, im europäischen Durchschnitt gerade einmal 75,9 Prozent der beworbenen Maximal-Download-Geschwindigkeiten auch tatsächlich erreicht. Die Werte für Deutschland lagen bei allen drei untersuchten Technologien (xDSL, FTTx und Kabel) unter dem EU-Durchschnitt (vgl. European Commission: "Quality of broadband services in the EU", October 2014). Es gibt keinen Anlass zu vermuten, dass die Situation sich im Vergleich zu den Jahren 2012, 2013 und 2014 wesentlich gebessert hat.
eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 11.11.16
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