Mindestqualität für Internet abgelehnt


Grüne: Internetanbieter halten ihre Werbeversprechen im Hinblick auf eine verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht ein
Testergebnisse zeigen, dass die von den Anbietern tatsächlich zur Verfügung gestellte Geschwindigkeit in der Regel weit hinter den vertraglich vereinbarten Maximalbandbreiten der "bis zu"-Angebote zurückbleibt



Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner Sitzung einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt (18/8573), die die Einführung von Mindestqualitätsvorgaben bei Internetzugängen gefordert hatte. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmten dagegen, die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen waren dafür. In dem Antrag wurde gefordert, "mindestens 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Bandbreite müssen auch tatsächlich zur Verfügung stehen".

Zudem sollten für erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig wiederkehrende Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern von Internetzugangsdiensten Bußgelder und pauschalisierte Schadensersatzansprüche für Verbraucher vorgesehen werden. Zur Begründung ihrer Initiative erklärte die Fraktion unter anderem, viele Internetanbieter würden ihre Werbeversprechen im Hinblick auf eine verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht einhalten.

Die Grünen sagen:
Noch immer halten viele Anbieter von Internetzugängen ihre Werbeversprechungen im Hinblick auf die verfügbare Bandbreite privater Internetanschlüsse nicht ein. Dies wird nicht nur von Verbrauchern häufig beklagt, sondern zu diesem Ergebnis kommen auch die im Auftrag der Bundesnetzagentur durchgeführten Qualitätsstudien. Die Testergebnisse zeigen, dass die von den Anbietern tatsächlich zur Verfügung gestellte Geschwindigkeit in der Regel weit hinter den vertraglich vereinbarten Maximalbandbreiten der "bis zu"-Angebote zurückbleibt.

Die Qualitätsstudie des Jahres 2012 ergab, dass nur 69, 2 Prozent der Nutzer mindestens 50 Prozent der vermarkteten Datenübertragungsrate erreichten, während bei nur 19,5 Prozent die volle vermarktete Datenübertragungsrate erreicht wurde (vgl. Abschlussbericht "Dienstequalität von Breitbandzugängen", Studie im Auftrag der Bundesnetzagentur, zafaco GmbH 2013, S. 66). 2013 waren es 77,1Prozent, die mindestens 50 Prozent der vermarkteten Bandbreite erreichten, während nur noch 15,9 Prozent die volle versprochene Leistung in Anspruch nehmen konnten (vergl. Abschlussbericht "Dienstequalität von Breitbandzugängen II", Studie im Auftrag der Bundesnetzagentur, zafaco GmbH 2014, S. 69). Auf EU-Ebene sieht es nicht besser aus.

Was die Maximal-Download-Geschwindigkeiten angeht, werden, der EU-Breitband-Qualitätsstudie vom Oktober 2014 zufolge, im europäischen Durchschnitt gerade einmal 75,9 Prozent der beworbenen Maximal-Download-Geschwindigkeiten auch tatsächlich erreicht. Die Werte für Deutschland lagen bei allen drei untersuchten Technologien (xDSL, FTTx und Kabel) unter dem EU-Durchschnitt (vgl. European Commission: "Quality of broadband services in the EU", October 2014). Es gibt keinen Anlass zu vermuten, dass die Situation sich im Vergleich zu den Jahren 2012, 2013 und 2014 wesentlich gebessert hat.


eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 11.11.16


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen