Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsstrategie


Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung/Unterrichtung
Die globalen Nachhaltigkeitsziele stellten Deutschland vor umfangreiche Herausforderungen




Mit der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 hat die Bundesregierung die umfassendste Weiterentwicklung der Strategie seit ihrem ersten Beschluss im Jahr 2002 vorgelegt. Zu dieser Einschätzung gelangt der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung (PBnE) in seiner Stellungnahme zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 (18/12742). Damit unterstreiche die Bundesregierung die Bedeutung der Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, den "Sustainable Development Goals" (SDGs), heißt es in der Unterrichtung.

Die Bundesregierung formuliere in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 zu jedem SDG mindestens ein indikatorengestütztes Ziel und stelle "unmittelbare oder geplante Aktivitäten zu dessen Umsetzung vor", schreibt der Beirat. Dieser neue, maßnahmenorientierte Aufbau ermögliche eine bessere Orientierung und solle die Steuerungswirkung erhöhen.

Die globalen Nachhaltigkeitsziele - so werde in der Strategie immer wieder betont - stellten Deutschland vor umfangreiche Herausforderungen. Sollen sie bewältigt werden, müssten sie als "Gemeinschaftswerk" verstanden werden. Das Zusammenspiel von Akteuren aus Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sei für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe unerlässlich, heißt es in der Vorlage.

Zu Recht unterstreicht die Bundesregierung aus Sicht des PBnE die Notwendigkeit neuer Formen der Zusammenarbeit auf internationaler, europäischer und nationaler sowie auf Landes- und kommunaler Ebene. Deshalb sei die Erarbeitung der Strategie unter intensiver Einbeziehung der Fachöffentlichkeit erfolgt. Die Bundesregierung habe dabei klargestellt, "dass sich Deutschland nunmehr erst "auf den Weg gemacht" hat und die Neuauflage den Anfang eines umfangreichen Prozesses darstellt". Die nächste inhaltliche Weiterentwicklung mit der Möglichkeit für weitere Indikatoren, schärfere Ziele oder die Überarbeitung der Managementregeln sei für 2018 angekündigt. Gleichzeit sei der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) mit der Durchführung eines erneuten internationalen Peer Reviews sowie einer Prüfung der in der Neuauflage überarbeiteten Managementregeln beauftragt worden.

Recht kurz hingegen ist in der Nachhaltigkeitsstrategie nach Auffassung des PBnE die Beschäftigung mit Europa geraten. Hier wäre es nach Einschätzung der Abgeordneten sinnvoller gewesen, "deutlich mehr Hinweise nach Europa zu geben". Der Beirat begrüße gleichwohl, dass sich die Bundesregierung auch weiterhin für eine Neuauflage einer europäischen Nachhaltigkeitsstrategie einsetzt, heißt es in der Unterrichtung. "Mit einer ambitionierten und kohärenten europäischen Nachhaltigkeitspolitik könnte die Europäische Union ein globales Alleinstellungsmerkmal erhalten. Damit würde ein wichtiger Beitrag geleistet, um das Vertrauen in den Sinn und die Funktionsfähigkeit der Europäischen Union zu stärken", schreiben die Beiratsmitglieder.

Der PBnE spricht sich in der Stellungnahme für ambitionierte und aufeinander abgestimmte Ziele aus. Vor allem müssten aber die Maßnahmen zu deren Umsetzung sowie die Überprüfungsmechanismen geeignet sein, den anstehenden Herausforderungen zu begegnen und den Weg zu einer weltweiten sozial-ökologischen Transformation zu bereiten. Im Sinne der Steuerungswirkung sowie der Transparenz wäre aus Sicht der Abgeordneten insbesondere für die Indikatoren, die sich nicht oder zu langsam in die gewünschte Richtung bewegen, "ein deutlicherer Bezug zwischen Zielsetzung und darauf ausgerichteten umsteuernden Maßnahmen begrüßenswert".

Durch den PBnE befürwortet wird der Vorlage zufolge die Erarbeitung neuer Indikatoren zu den nachhaltigkeitspolitisch zentralen Bereichen Bodenschutz, Lebensmittelverluste, Recht auf Nahrung, Bildung für nachhaltige Entwicklung, nachhaltige Beschaffung sowie zur Wirkung von Forschungsinvestitionen. Positiv bewertet wird, dass auch die breite Kritik am BIP als alleiniges Wohlstandsmaß in der Nachhaltigkeitsstrategie aufgegriffen worden sei. Der PBnE begrüße die geplante Weiterentwicklung des Indikators. "Eine nachhaltige Entwicklung, die soziale Verbesserungen und wirtschaftlichen Fortschritt innerhalb der planetaren Grenzen ermöglicht, sichert die Lebenschancen für heutige und auch zukünftige Generationen. Das erfordert, Wohlstand und Lebensqualität vom Umweltverbrauch zu entkoppeln und diesen absolut zu reduzieren", schreiben die Abgeordneten. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 17.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen