Berufszulassung für Makler und Verwalter


Wohnimmobilienverwalter und Makler sollen damit erstmals Nachweis über ihre Qualifikation ablegen
Verbraucher bräuchten dringend mehr Transparenz und mehr Schutz



Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler sollen erstmals Leitplanken für ihre berufliche Qualifikation erhalten. Der Wirtschaftsausschuss im Bundestag stimmte für den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Zulassungsregelung für diese Berufsgruppen in geänderter Fassung (18/10190). Die Oppositionsfraktionen stimmten sowohl gegen den Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD als auch gegen den Gesetzentwurf. Der Bundestag entscheidet am Donnerstag über das Gesetz.

Wohnimmobilienverwalter und Makler sollen damit erstmals Nachweis über ihre Qualifikation ablegen - auch vor dem Hintergrund der hohen Vermögenswerte, mit denen sie umgehen, und der gestiegenen Beliebtheit von Immobilien als Altersvorsorge und Geldanlage. Ursprünglich war vorgesehen, dass Prüfungen vor Industrie- und Handelskammern die Kenntnisse von Verwaltern und Maklern belegen sollen; diesen Passus strichen die Koalitionsfraktionen allerdings in dem geänderten Gesetzentwurf. Als Nachweis soll nun eine Fortbildungspflicht von 20 Stunden innerhalb von drei Jahren genügen; Einzelheiten soll eine Rechtsverordnung klären. Die geänderte Fassung schließt indes Verwalter von Mietimmobilien ein, im Gegensatz zur ursprünglichen Version des Gesetzes.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte im Ausschuss die Notwendigkeit des Gesetzes. Verbraucher bräuchten dringend mehr Transparenz und mehr Schutz. In der Rechtsverordnung würden die Nachweispflichten ausformuliert, die Umsetzung werde man "intensiv und kritisch verfolgen". Die Fraktion des Koalitionspartners SPD bekannte, sich mehr gewünscht zu haben. Sie habe sich mit dem Festhalten an einem Sachkundenachweis aber nicht durchsetzen können. "Wir sehen es als Einstieg in die richtige Richtung", sagte ein Abgeordneter.

Enttäuscht äußerten sich die Oppositionsfraktionen. Das Gesetz greife viel zu kurz, hieß es von den Abgeordneten der Linken unter Verweis auf eine öffentliche Anhörung, bei der sich Branchenvertreter selbst für offizielle Prüfungen als Qualitäts- und Qualifikationsnachweis ausgesprochen hatten. Ein Abgeordneter der Grünen erwähnte den Schutz von Eigentum, der hinter der Initiative stehe, und nun aus Sicht der Fraktion zu kurz kommt. "Sie haben aus dem Spatz eine Mücke gemacht", sagte er an die Koalitionsfraktionen adressiert.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte in einem ergänzenden Antrag die Bundesregierung aufgefordert, ein Wohneigentumsgesetz vorzulegen, das die Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften festschreibt (18/8084). Auch für die Finanzverwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften wollten die Abgeordneten Änderungen. Der Antrag wurde abgelehnt. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 29.06.17
Home & Newsletterlauf: 17.07.17


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Risikostrukturausgleich der Krankenkassen

    Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.

  • Souveräne Dateninfrastruktur

    Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).

  • FDP legt Gesetzentwurf für flexibleres Stromsystem

    Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes (20/14705) zur "Integration von Photovoltaik- und anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen in den Strommarkt und zur Vermeidung solarstrombedingter Netznotfall-Maßnahmen" vorgelegt. Er soll einerseits der Umsetzung der "Wachstumsinitiative der damaligen Bundesregierung vom Juli 2024 dienen.

  • Fairer Wettbewerb im digitalen Sektor

    Bis zum 5. Dezember 2024 haben die Koordinierungsstelle für digitale Dienste in der Bundesnetzagentur (BNetzA) 747 Eingänge von Beschwerden erreicht. Bereinigt um Irrläufer und Spam seien 703 konkrete Beschwerden zu möglichen Verstößen gegen den Digital Services Act (DSA) eingelegt worden.

  • Provisionsverbot noch nicht absehbar

    Ob beziehungsweise inwieweit im Zuge der nationalen Umsetzung der EU-Kleinanlegerstrategie national Maßnahmen ergriffen werden könnten, um Provisionen für den Abschluss von Versicherungsverträgen zu verbieten oder zu deckeln, ist noch nicht absehbar. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14411) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14172) weiter mitteilt, haben die Trilogverhandlungen auf europäischer Ebene noch nicht begonnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen