FDP will Rechte des Bundestages sichern


Sicherung der Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages bei der Entscheidung über eine Letztsicherung für den europäischen Bankenabwicklungsfonds
Der Deutsche Bundestag trägt von Verfassungs wegen die haushaltspolitische Gesamtverantwortung - Dies erfordert, dass der Legitimationszusammenhang zwischen dem ESM und dem Parlament unter keinen Umständen unterbrochen wird



Die FDP-Fraktion verlangt eine Sicherung der Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages bei der Entscheidung über die sogenannte Letztsicherung für den europäischen Bankenabwicklungsfonds. In einem Antrag der FDP-Fraktion (19/2578) wird die Bundesregierung aufgefordert, "bei der für den Eurogipfel am 28./29. Juni 2018 in Aussicht gestellten Einigung auf die Einführung einer Letztsicherungsfunktion (sogenannter fiscal backstop) für den europäischen Bankenabwicklungsfonds (Single Resolution Fund - SRF) durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) die Beteiligungsrechte des Bundestages umfassend zu wahren. Der Deutsche Bundestag stellt fest, dass dies insbesondere bedeutet, dass zur Einführung einer solchen Letztsicherung ein Beschluss des Plenums des Bundestages mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist."

Die FDP begründet ihren Vorstoß mit der Ankündigung der Bundesregierung, beim Eurogipfel Ende Juni wichtige Entscheidungen herbeiführen zu wollen und bezieht sich auf Angaben von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), wonach eine Einigung über eine Letztsicherung für den Einheitlichen Abwicklungsfonds angestrebt werde. Danach soll in den Fällen, in denen das von den europäischen Banken in den Bankenabwicklungsfonds eingezahlte Kapital für eine Bankenrestrukturierung oder -abwicklung nicht ausreicht, der ESM aus seinem aus Steuermitteln stammendem Kapital Kredite gewähren.

Das führe zu einer deutlichen Erhöhung des Risikos für den Bundeshaushalt, warnt die FDP-Fraktion. Mit den derzeit diskutierten Regelungen über eine Entscheidung für eine Letztsicherung in einer akuten Bankenschieflage könnte über die ESM-Mittel verfügt werden, ohne den Deutschen Bundestag zu beteiligen.

"So liefen die durch das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 18. März 2014 - 2 BvR 1390/12) geforderten Beteiligungsrechte des Bundestages, die bislang bei allen ESM-Instrumenten gelten, leer", stellt die FDP-Fraktion fest. Über eine solche schwerwiegende Umgestaltung der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung könne der Deutsche Bundestag nur mit Zweidrittelmehrheit entscheiden. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 15.06.18
Newsletterlauf: 17.07.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen