Antrag: Grüne für Gläubigerhaftung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnert daran, dass die EZB Ende 2014 die Aufsicht über die größten Kreditinstitute übernehmen wird
Bis dahin sollten Bilanztests erfolgen, um mögliche Kapitallücken identifizieren zu können
(19.12.13) - Die Beteiligung der Gläubiger an der Schließung von Kapitallücken bei Banken nach dem Bankentest der Europäischen Zentralbank (EZB) soll sichergestellt werden. Dieses Ziel verfolgt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/97). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen (EcoFin) sowie im Europäischen Rat dafür einzusetzen, dass eine Mindestbeteiligung der Bankinvestoren in Höhe von acht Prozent der Bilanzsumme jeder Bank verlangt wird, bevor der europäische Rettungsschirm ESM mit einem Programm zur Rekapitalisierung von Banken in Anspruch genommen wird.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnert daran, dass die EZB Ende 2014 die Aufsicht über die größten Kreditinstitute übernehmen wird. Bis dahin sollten Bilanztests erfolgen, um mögliche Kapitallücken identifizieren zu können. "Gerade bei Instituten, die einen hohen Anteil an Problemkrediten aufweisen, kann ein Kapitalbedarf nicht ausgeschlossen werden", schreibt die Fraktion und erinnert daran, dass die Bundesregierung stets das Ziel genannt hatte, dass die Steuerzahler in einem solchen Fall nicht mehr "für die Fehler der Finanzindustrie durch die Injektion von Staatsgeld bezahlen sollen".
Nach Ansicht der Fraktion wird aus der Mitteilung über den EcoFin-Beschluss nicht deutlich, in welchem Umfang die privaten Gläubiger vor einer staatlichen Rekapitalisierung oder einem ESM-Programm herangezogen werden. "Somit ist nicht klargestellt, dass Bankinvestoren in ausreichendem Maße in die Verantwortung genommen werden, wenn Kapitallücke im Zusammenhang mit dem EZB-Bilanztest auftauchen", schreibt die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.