Antrag: Grüne für Gläubigerhaftung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnert daran, dass die EZB Ende 2014 die Aufsicht über die größten Kreditinstitute übernehmen wird
Bis dahin sollten Bilanztests erfolgen, um mögliche Kapitallücken identifizieren zu können
(19.12.13) - Die Beteiligung der Gläubiger an der Schließung von Kapitallücken bei Banken nach dem Bankentest der Europäischen Zentralbank (EZB) soll sichergestellt werden. Dieses Ziel verfolgt ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/97). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im EU-Rat für Wirtschaft und Finanzen (EcoFin) sowie im Europäischen Rat dafür einzusetzen, dass eine Mindestbeteiligung der Bankinvestoren in Höhe von acht Prozent der Bilanzsumme jeder Bank verlangt wird, bevor der europäische Rettungsschirm ESM mit einem Programm zur Rekapitalisierung von Banken in Anspruch genommen wird.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erinnert daran, dass die EZB Ende 2014 die Aufsicht über die größten Kreditinstitute übernehmen wird. Bis dahin sollten Bilanztests erfolgen, um mögliche Kapitallücken identifizieren zu können. "Gerade bei Instituten, die einen hohen Anteil an Problemkrediten aufweisen, kann ein Kapitalbedarf nicht ausgeschlossen werden", schreibt die Fraktion und erinnert daran, dass die Bundesregierung stets das Ziel genannt hatte, dass die Steuerzahler in einem solchen Fall nicht mehr "für die Fehler der Finanzindustrie durch die Injektion von Staatsgeld bezahlen sollen".
Nach Ansicht der Fraktion wird aus der Mitteilung über den EcoFin-Beschluss nicht deutlich, in welchem Umfang die privaten Gläubiger vor einer staatlichen Rekapitalisierung oder einem ESM-Programm herangezogen werden. "Somit ist nicht klargestellt, dass Bankinvestoren in ausreichendem Maße in die Verantwortung genommen werden, wenn Kapitallücke im Zusammenhang mit dem EZB-Bilanztest auftauchen", schreibt die Fraktion. (Deutscher Bundestag: ra)
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Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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