Anteil der Deutschen Bank an Geldwäsche
Geldwäsche-Aufsicht im Finanzsektor und die Rolle der BaFin als Aufsichtsbehörde der Deutschen Bank vor dem Hintergrund aktueller Geldwäsche-Fälle
Am 24. September 2018 war bekannt geworden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Sonderbeauftragten bei der Deutschen Bank eingesetzt hat
Welchen Anteil die Deutsche Bank an aktuellen Geldwäsche-Fällen wie bei der Danske Bank und anderen Instituten hat, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Kleinen Anfrage (19/6935) in Erfahrung bringen. Gefragt wird unter anderem nach dem Anteil der Deutschen Bank an dem unter Geldwäsche-Verdacht stehenden Transaktionsvolumen von 200 Milliarden Euro der Danske Bank. Gefragt wird auch nach den Prüfungen und Sonderprüfungen der deutschen Finanzaufsicht bei der Deutschen Bank. Außerdem wollen die Abgeordneten wissen, ob einem deutschen Geldinstitut die Banklizenz aufgrund von Verstößen gegen Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäsche entzogen werden kann.
Vorbemerkung derFragesteller
Eine Reihe aktueller Geldwäsche-Fälle, darunter der Danske Bank Fall und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zusammenhang mit den Panama Papers, haben im Finanzsektor und an den Märkten für Unruhe gesorgt. Es gibt derzeit einige Anhaltspunkte, dass insbesondere die Deutsche Bank hier betroffen ist. Der Aktienkurs der Deutschen Bank fiel in der Folge der jüngsten Bekanntmachungen auch auf ein Rekordtief.
Ein im September 2018 veröffentlichter Bericht einer Untersuchung der Danske Bank zeigt, dass in den Jahren 2007 bis 2015 bis zu 200 Mrd. Euro dubioser Gelder ausländischer Kunden durch eine estnische Filiale der Bank geschleust wurden. Die Deutsche Bank diente dabei als Korrespondenzbank für US-$ Transaktionen. JPMorgan, welche als weitere Korrespondenzbank, die Dollartransaktionen der estnischen Zweigstelle durchführte, brach die Geschäftsbeziehung bereits im Juli 2013 ab. Als Grund wurden Sorgen bzgl. der Non-Resident Kunden genannt. Die Deutsche Bank beendete ihre Geschäftsbeziehungen gegenüber der estnischen Danske Bank erst im September 2015.
Ende November 2018 verkündete darüber hinaus die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Zusammenhang mit durch die Panama Papers bekannt gewordenen Geschäfte der Deutschen Bank Ermittlungen einleiten zu wollen. Die Deutschen Bank war schon 2017 wegen Verletzung der Sorgfältigkeitspflichten u. a. bei der Überprüfung von russischen Kunden zu einem Bußgeld in Höhe von 630 Mio. Euro verurteilt worden.
Am 24. September 2018 war zudem bekannt geworden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Sonderbeauftragten bei der Deutschen Bank eingesetzt hat. Dieser soll gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen und das Institut überwachen – ein bis dato einmaliger Vorgang in Deutschland. In diesem Zusammenhang stellt sich unter anderem die Frage nach der Rolle und Verantwortlichkeit der BaFin als zuständige Aufsichtsbehörde, die in den letzten Jahren deutsche Geldinstitute explizit im Bereich der Geldwäscheprävention, sowie in Hinblick auf Verstrickungen in den Panama Papers geprüft hatte. (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 21.02.19
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