Umfang der Geldwäsche


Geldwäsche-Aufsicht und Vollzug von Anti-Geldwäscheregelungen
Wie viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren 2008 bis 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 durch die im Rahmen des GwG Verpflichteten abgegeben worden



Die Geldwäsche macht die Fraktion Die Linke zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/3586). Die Abgeordneten fragen die Deutsche Bundesregierung nach Schätzungen über das Volumen der Geldwäsche in Deutschland. Außerdem soll die Bundesregierung Angaben machen, wie viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen erfolgt sind und in wie vielen Fällen die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen seit 2017 Transaktionen untersagt hat.

Vorbemerkung der Fragesteller
Die Eindämmung von Geldwäsche ist ein zentrales Element im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. Effektive staatliche Strukturen im Bereich der Geldwäschebekämpfung sind daher unverzichtbar für die innere Sicherheit, die Austrocknung der Schattenwirtschaft und die Eindämmung von Finanzkriminalität einschließlich schwerer Steuerhinterziehung. Deutschland hat mit dem am 26.06.2017 in Kraft getretenen "Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen" (Financial Intelligence Unit – FIU) die Strukturen der Geldwäschebekämpfung neu geordnet und modernisiert.

Durch diese Neuordnung entstandene Probleme, insbesondere im Bereich der neu gegründeten FIU, sind seit einigen Monaten Gegenstand von Beratungen des Bundestags (Antrag der Fraktion DIE LINKE. "Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland wirksam bekämpfen – Financial Intelligence Unit befähigen" (Bundestagsdrucksache 19/2592). Weitergehende, teilweise scharfe Kritik an der Geldwäsche-Bekämpfung in Deutschland wurde bspw. von Experten des Tax Justice Network im Zuge der Veröffentlichung des Schattenfinanzindex 2018.

Defizite im Vollzug von Anti-Geldwäscheregelungen und bei der Geldwäsche-Aufsicht wurden bereits im Vorfeld der Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) durch die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Vollzug der Anti-Geldwäscheregelungen in Deutschland und Reform des Geldwäschegesetzes" (Bundestagsdrucksache 18/12521) deutlich.

Gleichzeitig wurden die europäischen Anti-Geldwäscheregelungen durch die Annahme der 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie durch Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union im April 2018 bereits substantiell weiterentwickelt.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 05.08.18
Newsletterlauf: 25.09.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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