Umfang der Geldwäsche
Geldwäsche-Aufsicht und Vollzug von Anti-Geldwäscheregelungen
Wie viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen sind in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren 2008 bis 2017 sowie im ersten Halbjahr 2018 durch die im Rahmen des GwG Verpflichteten abgegeben worden
Die Geldwäsche macht die Fraktion Die Linke zum Thema einer Kleinen Anfrage (19/3586). Die Abgeordneten fragen die Deutsche Bundesregierung nach Schätzungen über das Volumen der Geldwäsche in Deutschland. Außerdem soll die Bundesregierung Angaben machen, wie viele Geldwäsche-Verdachtsmeldungen erfolgt sind und in wie vielen Fällen die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen seit 2017 Transaktionen untersagt hat.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Eindämmung von Geldwäsche ist ein zentrales Element im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus. Effektive staatliche Strukturen im Bereich der Geldwäschebekämpfung sind daher unverzichtbar für die innere Sicherheit, die Austrocknung der Schattenwirtschaft und die Eindämmung von Finanzkriminalität einschließlich schwerer Steuerhinterziehung. Deutschland hat mit dem am 26.06.2017 in Kraft getretenen "Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen" (Financial Intelligence Unit – FIU) die Strukturen der Geldwäschebekämpfung neu geordnet und modernisiert.
Durch diese Neuordnung entstandene Probleme, insbesondere im Bereich der neu gegründeten FIU, sind seit einigen Monaten Gegenstand von Beratungen des Bundestags (Antrag der Fraktion DIE LINKE. "Geldwäsche und Terrorfinanzierung in Deutschland wirksam bekämpfen – Financial Intelligence Unit befähigen" (Bundestagsdrucksache 19/2592). Weitergehende, teilweise scharfe Kritik an der Geldwäsche-Bekämpfung in Deutschland wurde bspw. von Experten des Tax Justice Network im Zuge der Veröffentlichung des Schattenfinanzindex 2018.
Defizite im Vollzug von Anti-Geldwäscheregelungen und bei der Geldwäsche-Aufsicht wurden bereits im Vorfeld der Novellierung des Geldwäschegesetzes (GwG) durch die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. "Vollzug der Anti-Geldwäscheregelungen in Deutschland und Reform des Geldwäschegesetzes" (Bundestagsdrucksache 18/12521) deutlich.
Gleichzeitig wurden die europäischen Anti-Geldwäscheregelungen durch die Annahme der 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie durch Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union im April 2018 bereits substantiell weiterentwickelt.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 05.08.18
Newsletterlauf: 25.09.18
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