Prüfung ausländischer Direktinvestitionen
Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in Kritische Infrastruktur
Die Deutsche Bundesregierung hat Anfang Juli 2017 ihr Vetorecht gegen die Übernahme strategisch wichtiger Firmen durch ausländische Investoren ausgebaut
Die Haltung der Deutschen Bundesregierung zu ausländischen Direktinvestitionen in deutsche Infrastruktur interessiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Abgeordneten möchten in einer Kleinen Anfrage (19/2129) wissen, wie die Bundesregierung eine Gefährdung kritischer Infrastruktur bewertet. Sie verweisen dazu auf Aussagen von Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen, wonach Länder mit staatlich gelenkter Wirtschaft verstärkt die Möglichkeit der Direktinvestitionen nutzen, um Kernkompetenzen und Schlüsseltechnologien sowie Unternehmen im Bereich kritischer Infrastrukturen anzukaufen.
In diesem Zusammenhang fragen die Abgeordneten auch, ob strategisch-politisch motivierte Übernahmeversuche dieser Art zugenommen hätten und welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung daraus zieht. Ausländische Direktinvestitionen würden in Deutschland einerseits willkommene Impulse für Wirtschaft und Arbeitsmarkt setzen, schreiben die Abgeordneten. Andererseits müsse man Investitionen vor allem in Versorgungs- und sicherheitsrelevante Firmen differenziert betrachten.
Vorbemerkung der Fragesteller
Ausländische Direktinvestitionen setzen in Deutschland willkommene Impulse für Innovationen, sie schaffen und sichern Arbeitsplätze und sind ein wichtiger Indikator für freie und offene Märkte. Dennoch gilt es die Investitionen, insbesondere in sogenannte „Kritische Infrastruktur“, differenziert zu betrachten. Beispielhaft dafür stehen die kontrovers diskutierten Übernahme(-versuche) zahlreicher Firmen, unter anderem des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission GmbH. Zudem verwies der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) Hans-Georg Maaßen kürzlich darauf, dass insbesondere Länder mit staatlich gelenkter Wirtschaft verstärkt die Möglichkeit der Direktinvestitionen nutzen würden, um gezielt Kernkompetenzen und Schlüsseltechnologien sowie Unternehmen im Bereich Kritischer Infrastrukturen anzukaufen, was zu einem innerstaatlichen Sicherheitsrisiko für Deutschland führen könne. Speziell Chinesische Unternehmensaufkäufe beschäftigen laut BfV-Newsletter 1/2018 auch aktuell verstärkt den deutschen Verfassungsschutz.
Danach seien laut BfV aufgrund der Gefahren eines ungewollten Know-how-Abflusses durch Aufkäufe und anderer Sicherheitsrisiken nachrichtendienstliche Antworten weiterhin erforderlich. Trotz dieses alarmierenden Befundes führt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Umfang und Prüfung von ausländischen Direktinvestitionen (Drucksache 19/1103) aus, keine Kenntnisse über veränderte Motivationen im Bereich des ausländischen Investitionsgeschehens zu haben.
Allerdings hat die Bundesregierung Anfang Juli 2017 ihr Vetorecht gegen die Übernahme strategisch wichtiger Firmen durch ausländische Investoren ausgebaut. Mit der Konkretisierung der Außenwirtschaftsverordnung im Juli 2017 (9. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung), wurden u. a. die Kontrollmöglichkeiten im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland ausgeweitet, insbesondere auf Unternehmen, die Kritische Infrastruktur betreiben.
Aus Sicht der Bundesregierung zählen zu diesen strategisch wichtigen Branchen die Telekommunikation/IT-Branche, die Rüstungsindustrie oder die Strom- und Wasserversorgung, in denen bei Übernahmen Sicherheits- und Landesinteressen oder die Versorgung bedroht sein könnten. Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung 57 sektorübergreifende Prüfungen durchgeführt (Drucksache 19/1103).
Deutliche Kritik an der Ausweitung und die breite Definition des Begriffs der Kritischen Infrastruktur kam aus der Wirtschaft, u. a. vom Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Die Neuregelung mache den Investitionsstandort Deutschland weniger attraktiv.
Während die EU-Kommission einen neuen EU-weiten Rahmen für die Investitionsprüfung schaffen möchte, soll die Festlegung der Eingriffsschwellen weiterhin auf mitgliedstaatlicher Ebene erfolgen, die zu diesem Zeitpunkt in ihrer Ausgestaltung äußerst heterogen sind (Anlage zur Entschließung des Bundesrates zum Thema Ausländische Investitionen, Drucksache 78/18). (Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 27.06.18
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