Korruptionsvorwürfe bei Visa-Terminvergabe


Mutmaßliche Korruptionsfälle bei der Vergabe von Visa-Terminen in deutschen Botschaften
Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Terminen für die Vorsprache bei Visumsanträgen, bzw. der Vergabe von Visa selbst konterkarieren diese Bemühungen und schaden dem Bild Deutschlands nachhaltig



Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind in den Korruptionsverdachtsfällen bei der Visa-Terminvergabe der Botschaften in Teheran, Ankara und Beirut noch nicht abgeschlossen. Wie die Deutsche Bundesregierung in der Antwort (19/2799) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2364) schreibt, handle "es sich angesichts der Anzahl der Visumanträge weltweit bei diesen Verdachtsfällen um seltene Einzelfälle, die sich zudem nur ausnahmsweise gegen entsandte Beschäftigte richten und die insgesamt nicht auf generelle Probleme und Korruption im Zusammenhang mit der Vergabe von Terminen zur Visumbeantragung hindeuten".

Die Bundesregierung gehe jedem möglichen Korruptionsfall nach. "In sehr wenigen Fällen führt der Korruptionsverdacht zur Anklage oder zur Verurteilung von Beschäftigten der Auslandsvertretungen."

Vorbemerkung der Fragesteller
Deutsche Auslandsvertretungen sind die Orte, an denen viele Menschen, die sich für Deutschland interessieren und privat, geschäftlich oder im Rahmen von Austauschprogrammen in unser Land kommen möchten, den ersten persönlichen Eindruck von Deutschland erhalten. Für ein Land, das sich im In- und Ausland um Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Transparenz bemüht, sind ein respektvoller Umgang mit Visa-Antragstellerinnen und Visa-Antragstellern sowie korrekte Verfahrensabläufe daher von größter Bedeutung. Zahlreiche Diplomatinnen und Diplomaten, Konsularbeamtinnen und Konsularbeamte, Angestellte und Ortskräfte bemühen sich, oft unter schwierigen Bedingungen und der Aufbringung großer persönlicher Anstrengungen, diese Werte zu leben.

Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Terminen für die Vorsprache bei Visumsanträgen, bzw. der Vergabe von Visa selbst konterkarieren diese Bemühungen und schaden dem Bild Deutschlands nachhaltig. Dies war bei den Lücken in der Terminvergabesoftware im Jahr 2013/2014 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 18/1749) der Fall und gilt in noch größerem Maß für die jetzt bekanntgewordenen Korruptionsvorwürfe in den deutschen Botschaften Teheran, Ankara und Beirut (vgl. "Korruption an deutschen Botschaften", DER SPIEGEL vom 7. April 2018, S. 20).

Die Meldung der Vorfälle in Teheran ist auch deswegen von besonderer Bedeutung, weil Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Visa-Terminvergabe in der deutschen Vertretung dort schon seit mehreren Jahren bekannt sind und bspw. im Zuge einer öffentlichen Petition vor rund zwei Jahren von zahlreichen Menschen kundgetan wurden. Während die Mängel am Terminvergabesystem durch eine neue Software nach Kenntnis der Fragesteller auf erfreuliche Weise behoben werden konnten, wurde den Hinweisen auf Korruption anscheinend erst mit großer Verspätung nachgegangen. Dies ist umso bedauerlicher, als diese Vorkommnisse den von den Fragestellern begrüßten Initiativen für wissenschaftlichen, zivilgesellschaftlichen und privatwirtschaftlichen Austausch mit dem Iran entgegenlaufen.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 08.07.18
Newsletterlauf: 31.07.18



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen