Zwei Fraktionen fragen nach Cum-Ex


Cum-Ex: Internationale Aspekte und juristische Aufarbeitung
Seit 2012 läuft in Deutschland die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals



Nach dem internationalen Ausmaß der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte rund um den Dividendenstichtag von Aktien erkundigen sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in einer gemeinsamen Kleinen Anfrage (19/6358). Neben zahlreichen Fragen zur Zahl der Cum-Ex-Fälle und dem Stand der Ermittlungen stellen die Abgeordneten weitere Fragen, etwa wann andere Länder von deutschen Behörden im Zeitraum von 2008 bis 2018 über Cum-Ex-Geschäfte oder vergleichbare Geschäfte informiert wurden. Unter Verweis auf Presseberichte schreiben die Fraktionen in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage, das internationale Ausmaß seit weit größer als bisher bekannt. In Rede stehe ein Schaden von mindestens 55,2 Milliarden Euro.

Vorbemerkungen der Fragesteller
Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte bezeichnen Fälle, in denen Anlegerinnen und Anleger eine Erstattung der Kapitalertragsteuer durch Leerverkäufe um den Dividendenstichtag herum erreichen konnten, obwohl sie keine Kapitalertragsteuer abgeführt hatten. Bei Cum-Cum-Geschäften wurden unter Einbeziehung ausländischer Steuerpflichtiger in Fällen Kapitalertragsteuererstattungen erwirkt, die eigentlich keine Erstattungsmöglichkeit vorsehen. Beide Geschäfte führten zu massiven fiskalischen Schäden und waren bereits Gegenstand umfassender Diskussion im Deutschen Bundestag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12700, Bericht des entsprechenden Untersuchungsausschusses inklusive Minderheitsvoten der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Nach kürzlich veröffentlichten Presseberichten im Rahmen der sogenannten Cum-Ex-Files ist das internationale Ausmaß der in Deutschland seit Jahren diskutierten Geschäfte weitaus größer als bisher bekannt. Experten sprechen vom "größten Steuerraub in der Geschichte Europas". Neben Deutschland scheinen mindestens Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Österreich, Finnland, Norwegen und die Schweiz betroffen. In Rede steht ein Schaden von mindestens 55,2 Mrd. Euro. Vertreter einzelner Staaten haben die Frage aufgeworfen, ob bei entsprechender Warnung durch bereits über Cum-Ex- und vergleichbare Geschäfte informierte deutsche Behörden fiskalische Schäden in anderen Ländern hätten verhindert werden.

Auch wird durch die Berichterstattung die Frage aufgeworfen, ob Cum-Ex- oder vergleichbare Geschäfte in Deutschland weiterhin möglich sind oder in Zukunft möglich sein könnten. Mit "vergleichbare Geschäfte" sind hier und im Folgenden all jene Transaktionen oder Kombinationen von Transaktionen im Umfeld des Dividendenstichtags gemeint, deren Rendite ausschließlich durch steuerliche Effekte erzielt wird, etwa durch Steuererstattungen.

Parallel läuft in Deutschland seit 2012 die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Hierbei ist es neben hunderten laufenden Ermittlungsverfahren und mittlerweile erfolgten Anklagen auch in mindestens einem Fall zu direkten Weisungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen durch Landesfinanzbehörden gekommen (Bundestagsdrucksache 19/852).


eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 01.02.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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