Zwei Fraktionen fragen nach Cum-Ex


Cum-Ex: Internationale Aspekte und juristische Aufarbeitung
Seit 2012 läuft in Deutschland die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals



Nach dem internationalen Ausmaß der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte rund um den Dividendenstichtag von Aktien erkundigen sich die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in einer gemeinsamen Kleinen Anfrage (19/6358). Neben zahlreichen Fragen zur Zahl der Cum-Ex-Fälle und dem Stand der Ermittlungen stellen die Abgeordneten weitere Fragen, etwa wann andere Länder von deutschen Behörden im Zeitraum von 2008 bis 2018 über Cum-Ex-Geschäfte oder vergleichbare Geschäfte informiert wurden. Unter Verweis auf Presseberichte schreiben die Fraktionen in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage, das internationale Ausmaß seit weit größer als bisher bekannt. In Rede stehe ein Schaden von mindestens 55,2 Milliarden Euro.

Vorbemerkungen der Fragesteller
Sogenannte Cum-Ex-Geschäfte bezeichnen Fälle, in denen Anlegerinnen und Anleger eine Erstattung der Kapitalertragsteuer durch Leerverkäufe um den Dividendenstichtag herum erreichen konnten, obwohl sie keine Kapitalertragsteuer abgeführt hatten. Bei Cum-Cum-Geschäften wurden unter Einbeziehung ausländischer Steuerpflichtiger in Fällen Kapitalertragsteuererstattungen erwirkt, die eigentlich keine Erstattungsmöglichkeit vorsehen. Beide Geschäfte führten zu massiven fiskalischen Schäden und waren bereits Gegenstand umfassender Diskussion im Deutschen Bundestag (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12700, Bericht des entsprechenden Untersuchungsausschusses inklusive Minderheitsvoten der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

Nach kürzlich veröffentlichten Presseberichten im Rahmen der sogenannten Cum-Ex-Files ist das internationale Ausmaß der in Deutschland seit Jahren diskutierten Geschäfte weitaus größer als bisher bekannt. Experten sprechen vom "größten Steuerraub in der Geschichte Europas". Neben Deutschland scheinen mindestens Frankreich, Spanien, Italien, die Niederlande, Dänemark, Belgien, Österreich, Finnland, Norwegen und die Schweiz betroffen. In Rede steht ein Schaden von mindestens 55,2 Mrd. Euro. Vertreter einzelner Staaten haben die Frage aufgeworfen, ob bei entsprechender Warnung durch bereits über Cum-Ex- und vergleichbare Geschäfte informierte deutsche Behörden fiskalische Schäden in anderen Ländern hätten verhindert werden.

Auch wird durch die Berichterstattung die Frage aufgeworfen, ob Cum-Ex- oder vergleichbare Geschäfte in Deutschland weiterhin möglich sind oder in Zukunft möglich sein könnten. Mit "vergleichbare Geschäfte" sind hier und im Folgenden all jene Transaktionen oder Kombinationen von Transaktionen im Umfeld des Dividendenstichtags gemeint, deren Rendite ausschließlich durch steuerliche Effekte erzielt wird, etwa durch Steuererstattungen.

Parallel läuft in Deutschland seit 2012 die juristische Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals. Hierbei ist es neben hunderten laufenden Ermittlungsverfahren und mittlerweile erfolgten Anklagen auch in mindestens einem Fall zu direkten Weisungen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Einleitung verjährungsunterbrechender Maßnahmen durch Landesfinanzbehörden gekommen (Bundestagsdrucksache 19/852).


eingetragen: 28.12.18
Newsletterlauf: 01.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen