Linke gegen Autobahn-Privatisierung


Zivilrechtliche Übertragung des Eigentums an den Bundesfernstraßen und an einer etwaigen Bundesautobahngesellschaft müsse ausgeschlossen werden
Kritik, dass eine Autobahngesellschaft als juristische Person des privaten Rechts nach dem Vorbild der Bahn AG geführt werden kann



Die Fraktion Die Linke fordert, Autobahnprivatisierungen im Grundgesetz auszuschließen. In einen dazu vorgelegten Antrag (18/11165) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung auf, einen Entwurf zur Neufassung des Artikel 90 Grundgesetz vorzulegen, der sicherstelle, dass Bundesautobahnen und Bundesstraßen des Fernverkehrs umfassend vor Privatisierungen geschützt werden.

In dem Entwurf müsse zudem eine zivilrechtliche Übertragung des Eigentums an den Bundesfernstraßen und an einer etwaigen Bundesautobahngesellschaft ausgeschlossen werden. Das Gleiche müsse für Privatisierungen in Form von mittelbaren Beteiligungen an der Gesellschaft, in Form von unwirtschaftlichen Formen der Fremdkapitalaufnahme sowie für "funktionale Privatisierungen nach dem ÖPP-Ansatz" gelten.

Zur Begründung führt die Linksfraktion an, die bisherigen Erfahrungen mit verschiedenen Formen der Privatisierung vormals staatlicher Aufgaben aus dem Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge hätten gezeigt, dass die entsprechenden Aufgaben durch die Privaten "weder besser noch kostengünstiger, teilweise sogar teurer, ausgeführt werden". Neben funktionalen Privatisierungen, wie im Fall der Bahn AG, gelte dies insbesondere auch für die sogenannten öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP), bei denen den Privaten eine bestimmte Rendite vertraglich garantiert werde, während die wirtschaftlichen Risiken einseitig zu Lasten der öffentlichen Hand gingen.

"Diese Privatisierungen sind für die öffentliche Hand und folglich für die Menschen im Land nicht nur wirtschaftlich nachteilig, sondern sie gehen auch mit einem Verlust an politischer Steuerungsfähigkeit und damit demokratischer Kontrolle einher, wie dies am Beispiel der Bahn AG zu beobachten ist", schreiben die Abgeordneten.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Neufassung von Artikel 90 Grundgesetz enthält laut der Linksfraktion zwar die Regelung, dass Bundesautobahnen und Bundesstraßen des Fernverkehrs sowie eine etwaige Gesellschaft für deren Betrieb im Bundeseigentum verbleiben müssen. Die Formulierung biete jedoch keinen Schutz vor Privatisierungen. Vielmehr könne die Autobahngesellschaft als juristische Person des privaten Rechts nach dem Vorbild der Bahn AG geführt werden.

Das verhindere einen demokratischen Einfluss auf die Geschäftspolitik der "Autobahn AG", kritisiert die Fraktion. Außerdem erhalte die "Autobahn AG" die Möglichkeit, Teilaufgaben an Firmen in privatem Eigentum zu übertragen. Der Bundesrechnungshof habe dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags diesbezüglich bereits seine Bedenken mitgeteilt, heißt es in der Vorlage.

Als "besonders problematisch" sieht die Linksfraktion an, dass durch den Entwurf der Bundesregierung zukünftig Autobahnen funktional über "Öffentlich-Private-Partnerschaften" für Teilnetze (Netz-ÖPPs) leichter privatisiert werden könnten. Derartige Netz-ÖPPs existierten bereits in Frankreich, wo Autofahrer bei der Nutzung von Autobahnen zur Zahlung von Mautgebühren gezwungen würden, um Umsatzrenditen für die davon profitierenden privaten Unternehmen in Höhe von bis zu 24 Prozent zu finanzieren. Eine Gebührenerhebung für die Nutzung von Autobahnen würde sich nach Ansicht der Abgeordneten bei Haushalten mit geringerem Einkommen besonders negativ auswirken. Sie sei daher verteilungspolitisch abzulehnen und müsse auch für die Zukunft konsequent ausgeschlossen werden, wird gefordert. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 07.04.17


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