Grüne gegen zu hohe Managergehälter
Mehr für das Gemeinwohl – Steuerabzug für Managergehälter deckeln
Die Anreize in den Vergütungssystemen müssen so ausgerichtet werden, dass sie die nachhaltige Wertsteigerung des Unternehmens und nicht kurzfristige Aktienkursentwicklungen belohnen
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will den Steuerabzug für Managergehälter deckeln. In einem Antrag (18/11176) erhebt die Fraktion dazu mehrere Forderungen, um eine "Mitfinanzierung von überhöhten Gehältern, Abfindungen und Versorgungszusagen durch die Bürgerinnen und Bürger zu begrenzen". So soll der Betriebsausgabenabzug von Abfindungen auf eine Million Euro pro Kopf und der Betriebsausgabenabzug von Gehältern auf 4.500.000 Euro pro Kopf begrenzt werden.
Zu den weiteren Forderungen gehört eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Versorgungszusagen. Erfolgsbeteiligungen sollen grundsätzlich an den langfristigen Erfolg des Unternehmens geknüpft werden.
Zur Begründung schreibt die Fraktion, die Vergütungen von Vorständen seien in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Es sei nicht gelungen, mit den freiwilligen Empfehlungen des Corporate Governance Kodex überhöhte Managerbezüge wirksam zu begrenzen und am langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten. Das würden die "Goldene Betriebsrente" für Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und die zweistellige Millionenabfindung an VW-Vorstandsmitglied Christine Hohmann-Dennhardt belegen.
Die Grünen schreiben:
Es ist nicht gelungen, mit den freiwilligen Empfehlungen des Corporate Governance Kodex überhöhte Managerbezüge wirksam zu begrenzen und am langfristigen Erfolg des Unternehmens auszurichten. Die "Goldene Betriebsrente" von Ex-VW-Vorstandchef Martin Winterkorn und die zweistellige Millionenabfindung an die VW-Vorständin Christine Hohmann-Dennhardt belegen dies prominent, sind aber keine Einzelfälle.
Die Vergütungen von Vorständen sind in den vergangenen Jahren nicht nur absolut, sondern auch in Relation zu den Vergütungen der Beschäftigten erheblich gestiegen. Einige Unternehmen zahlen ihren Vorstandsmitgliedern das Über-100fache des durchschnittlichen Lohns eines Facharbeiters. Diese überzogenen Bezüge haben zurecht eine breite gesellschaftliche Debatte um die Angemessenheit von Vorstands- und Ruhegehältern ausgelöst.
Es handelt sich nicht nur um eine Vereinbarung zwischen einem Unternehmen und einem Betriebsangehörigen. Vielmehr gehen solche Vereinbarungen auch zu Lasten der Allgemeinheit, weil diese Zahlungen als Betriebsausgaben absetzbar sind und damit das Steueraufkommen schmälern. Öffentliche Gelder sollten für öffentliche Güter eingesetzt werden und nicht überzogene Managerbezüge finanzieren. Der Gesetzgeber muss deshalb umgehend seiner Steuerverantwortung nachkommen und ein klares Stoppsignal setzen, damit solche exorbitanten Vertragskonditionen künftig nicht mehr von der Allgemeinheit der Steuerzahlenden mitfinanziert werden.
Ein weiteres ungelöstes Problem sind Fehlanreize in den Vergütungssystemen. Wenn Erfolge mit hohen Boni belohnt werden, Misserfolge aber auf die Allgemeinheit verlagert werden können, dann fördert dies kurzfristiges, risikoreiches Denken und Handeln in den Führungsetagen der Unternehmen. Das lehnen wir ab. Denn für die Risiken zahlt auch hier am Ende der Steuerzahler. Wir wollen deshalb Chancen und Risiken wieder stärker zusammen zu bringen. Dafür braucht es ein Gleichgewicht der Anreize.
(Deutscher Bundestag: ra)
eingetragen: 06.03.17
Home & Newsletterlauf: 07.04.17
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