FDP-Antrag zur Plastikvermüllung


Umwelt-Compliance: Nachhaltige Finanzierung von Entsorgungssystemen in Entwicklungs- und Schwellenländern
Konsumgüterproduzenten, die Plastik in ihren Produkten oder Verpackung ihrer Produkte verarbeiten, sollen in die Pflicht genommen werden



Die FDP-Fraktion will im Umgang mit der Vermüllung der Weltmeere mit Plastik Hersteller in die Pflicht nehmen sowie die Chancen der Digitalisierung nutzen. Die Verschmutzung der Meere mit Plastik sei eines der "drängendsten Umweltprobleme weltweit", schreibt die Fraktion in einem Antrag (19/7695). Die Liberalen sehen vor allem Handlungsbedarf in vielen asiatischen, afrikanischen sowie mittel- und südamerikanischen Ländern. Dort existierten keine institutionalisierten Müllsammel- und Entsorgungssysteme. "Abfälle ohne Ressourcenwert landen oftmals in der Umwelt", heißt es in dem Antrag.

Konkret soll sich die Bundesregierung nach Willen der FDP-Fraktion dafür einsetzen, dass "Konsumgüterproduzenten, die Plastik in ihren Produkten oder Verpackung ihrer Produkte verarbeiten, in die Pflicht genommen werden, um den Eintrag von Kunststoffen in die Ozeane maßgeblich zu reduzieren". Diese Produzenten müssten zur nachhaltigen Finanzierung von Entsorgungssystemen in Entwicklungs- und Schwellenländern herangezogen werden.

Zudem sollen nach Vorstellungen der Fraktion "Möglichkeiten der Digitalisierung" genutzt werden, etwa indem Produkte mit bestimmten Techniken markiert werden. "Diese Markierungen können die Inhaltsstoffe der Produkte für eine bessere Sortierung und damit für ein besseres Recycling darstellen", schlägt die Fraktion vor. Auch auf Pilotprojekte mit der Blockchain-Technologie zur Zuordnung eines Entsorgungswertes verweisen die Liberalen in dem Antrag.

In der EU sieht die Fraktion insgesamt weniger direkten Handlungsbedarf. Europa emittiere zwischen einem und zwei Prozent der gesamten Meeresvermüllung, führt die Fraktion mit Verweis auf Studien aus. Problematisch sei aber, dass es in der EU noch kein "Deponierungsverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle" gebe. Dadurch gelangten Plastikabfälle immer noch in die Umwelt. Die Bundesregierung müsse sich daher für ein EU-weites Verbot dieser Praxis einsetzen, fordern die Liberalen. (Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 16.04.19



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen