Linke: Keine Privatadressen im Impressum


Das als "Doxing" bezeichnete Sammeln und Veröffentlichen von personenbezogenen Daten betrifft nicht nur Personen des öffentlichen Lebens, sondern auch Privatpersonen
Aus anonymen Beschimpfungen und Bedrohungen im Netz können deshalb schnellreale Bedrohungen werden



Die Fraktion Die Linke macht sich dafür stark, dass private Wohnadressen nicht mehr im Impressum einer eigenen Website oder eines Blogs angegeben werden müssen. Aus anonymen Bedrohungen und Beschimpfungen im Netz könnten "schnell reale Bedrohungen werden", insbesondere für Menschen, die sich im Internet öffentlich zu politischen Themen äußern. Das schreibt die Fraktion in der Vorbemerkung ihres Antrags (19/7714). Die Fraktion fordert die Deutsche Bundesregierung dazu auf, ein Gesetz vorzulegen, das die Verpflichtung zur Angabe der privaten Wohnadresse im Impressum von Websites von Privatpersonen, Kleinstunternehmern sowie privat betriebenen Blogs streicht. Optional soll "stattdessen die Angabe der ladungsfähigen Adresse über die Benennung eines bzw. einer Zustellungsbevollmächtigten ermöglicht" werden, führt die Fraktion weiter aus.

Anfang Januar dieses Jahres wurde bekannt, dass private Informationen von etwa 1000 Politiker*innen und anderen Personen des öffentlichen Lebens ins Internet gestellt worden waren. Ab dem 1. Dezember 2018 wurden täglich neue Daten in einem sogenannten "Adventskalender" bei Twitter öffentlich zugänglich gemacht. Veröffentlicht wurden Adressen, Telefonnummern, Fotos, Kontakte, Chatverläufe und andere persönliche Daten.

Das als "Doxing" bezeichnete Sammeln und Veröffentlichen von personenbezogenen Daten betrifft nicht nur Personen des öffentlichen Lebens, sondern auch Privatpersonen. So wurde beispielsweise am 5. Januar 2019 eine Liste mit Namen, Adressen und Telefonnummern von 200 Personen veröffentlicht, darunter neben Politiker*innen auch Journalist*innen, Künstler*innen und Aktivist*innen. Überschieben war die Liste mit der Drohung "Wir kriegen euch alle."
Viele der veröffentlichten Daten wurden dabei nicht etwa durch einen Hack gestohlen: Wohnadressen und Telefonnummern waren und sind bei vielen Betroffenen öffentlich in einem Impressum zugänglich.

Aus anonymen Beschimpfungen und Bedrohungen im Netz können deshalb schnellreale Bedrohungen werden. Schon die Veröffentlichung löst bei den Betroffenen Unbehagen aus, oft zeigt sich leider, dass die Sorgen der Betroffenen nicht unbegründet sind. Körperverletzungen, Drohungen und Sachbeschädigungen sind nicht selten Folgedelikte derartiger Veröffentlichungen. Die Verknüpfung der Adresse mit weiteren Daten ermöglicht es darüber hinaus, kostenpflichtige Bestellungen in Auftrag zu geben, gefälschte Kontaktanzeigen aufzugeben oder erfundene Notrufe abzusetzen,
um den Betroffenen Probleme zu bereiten. Besonders betroffen sind Menschen, die sich im Internet öffentlich zu politischen Themen äußern, für die Rechte von diskriminierten Gruppen eintreten oder als Aktivist*innen zu feministischen Themen oder gegen Rassismus.
(Deutscher Bundestag: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 16.04.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

  • AfD-Fraktion hält EU-Richtlinie für "rechtswidrig"

    Für die AfD-Fraktion greift eine EU-Richtlinie "rechtswidrig in die Grundrechte der Bürger ein". Das schreibt sie in einem Antrag (20/13799), in dem sie darauf abzielt, dass das EU-Parlament und der Rat der EU am 24. April 2024 die Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten beschlossen hätten.

  • Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung

    Um die Umsetzung der "eIDAS 2.0"-Verordnung geht es in einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (20/13735). Wie die Fraktion darin ausführt, wird mit eIDAS 2.0 "eine persönliche europäische digitale Brieftasche, die EUDI-Wallet" geschaffen.

  • Neufassung der Energieauditpflicht

    Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen einer Sachverständigen-Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (20/11852) befasst. Im Fokus stand dabei vor allem die Neufassung der Energieauditpflicht.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen